Wandel der Öffentlichen Verwaltungen Auf dem Weg zur eGovernment-Behörde

Autor / Redakteur: Dr. Johannes Dotterweich / Gerald Viola

Die Steuererklärung online abgeben, ein neues Fahrzeug im Netz anmelden oder rechtsverbindliche Verträge mit Versicherungen abschließen – die digitale Signatur ist eine sichere Basis für viele Aktivitäten. Doch bislang zögern noch viele Verwaltungen, davon Gebrauch zu machen. Ein positives Signal hat die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr gesetzt: Sukzessive hat sie 73 000 Mitarbeiter mit Chipkarten ausgestattet, mit deren Hilfe sie Dokumente rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben können. Die passende IT-Infrastruktur fand ihren Ursprung als Teststellung im Siemens eGovernment Lab in Berlin.

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Es sind 58 Prozent der Deutschen über 14 Jahren, die regelmäßig im Netz unterwegs sind – und sie nutzen diese Zeit nicht nur zum eMailschreiben und Chatten, sondern sie erledigen online auch verstärkt persönliche Angelegenheiten wie Steuererklärungen oder die Beantragung eines neuen Personalausweises. Laut einer Studie von TNS Infratest und der Initiative D21 nutzen 38 Millionen Deutsche das Internet und hieven die Bundesrepublik damit weltweit auf Platz 4.

Elektronische Signatur macht Dokumente rechtsgültig

Eine sichere Basis für Vertragsabschlüsse oder Steuererklärungen im Internet und für die anderen Online-Aktivitäten bildet die digitale Signatur. Bisher wird sie jedoch kaum genutzt. Studien gehen davon aus, dass kaum fünf Prozent der Internetnutzer digital signieren. Dies gilt insbesondere für den Öffentlichen Sektor. Im Rahmen einer Consultingstudie wurde herausgefunden, dass nur jede siebte Behörde die elektronische Unterschrift im Geschäftsverkehr oder elektronischen Aktengang einsetzt. Acht von zehn Ämtern nutzen die Technologie gar nicht. Als Grund nennen sie zum einen, noch nicht vom Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeugt zu sein, zum anderen befürchten sie, die Bürger zu überfordern.

Der Gesetzgeber hatte daher bereits 2005 die Bedingungen für die Antragstellung von digitalen Signaturen vereinfacht. Das sogenannte Signaturänderungsgesetz setzt die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich. Außerdem wurde das Antrags- und Ausgabeverfahren deutlich vereinfacht. So können Anbieter von Chipkarten mit qualifizierten Signaturen diese künftig ohne erneute Identitätsprüfung ausgeben. Eine Folge: Das Bewusstsein für den Nutzen der elektronischen Signatur wächst im Öffentlichen Sektor stetig an – sind doch die Einsparungs-und produktivitätssteigernden Effekte und daraus resultierende reduzierte Bearbeitungskosten nicht von der Hand zu weisen.

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