Allerdings darf man nicht glauben, dass solide Datenanalysen leicht zu haben sind. Dazu reicht es nämlich nicht aus, einige Daten aus Fachverfahren zu befreien und hübsch aufzubereiten. Im Grunde müssen wir unsere gesamten öffentlichen Institutionen auf allen Gebietskörperschaftsebenen und in allen thematischen Bereichen, vom Finanzamt und Krankenhaus über die Feuerwehr bis hin zun den Ordnungs-, Melde- und Gesundheitsämtern, am Ziel der auf Datenauswertungen basierenden strategischen Steuerungsfähigkeit neu ausrichten. Natürlich nur dort, wo das das sinnvoll und zielführend ist. Jedenfalls brauchen wir dafür eine „Public Data Governance“ – doch was heißt das?
„Data Governance“ ist ein Begriff aus dem Unternehmenskontext und steht für die Regeln, nach denen Daten in einem Unternehmen, erhoben, gespeichert, verarbeitet und geteilt werden dürfen. In der Data Governance ist auch festgelegt, wer welche Zugriffsrechte hat und welche Anforderungen die eingesetzten Systeme erfüllen müssen, damit die Unternehmensziele erreicht werden können. Im Bereich der Öffentlichen Verwaltung brauchen wir Data Governance über sämtliche Institutionen hinweg. Die damit verbundenen Regeln müssen, wie der Datenschutz und die IT-Sicherheit, zur Grundausstattung öffentlicher Institutionen gehören.
Jede größere Behörde braucht einen obersten Datenmanager (Chief Data Officer o.ä.), darunter jeweils nachgeordnete Rollen, im Unternehmenskontext ist das z.B. der Data Steward, der Data Owner usw. „Public Data Governance“ wäre also ein Sammelbegriff für die Erschließung des öffentlichen Datenraums, der durch das geordnete diesbezügliche Vorgehen (Governance) öffentlicher Institutionen geschaffen wird.
Wie wir zum Ziel kommen
Initiativen wie die in Arbeit befindliche Datenstrategie der Bundesregierung, die anstehende Novellierung des Open-Data-Gesetzes und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sollten zur Unterstützung dieser Entwicklung genutzt werden. Auch die Bemühungen um eine Harmonisierung der Register und die geplanten Innovationen bei der Erstellung statistischer Informationen sind hier als mögliche Katalysatoren zu nennen.
Am Ende werden wir nur mit einer leistungsfähigen, flexiblen und vernetzbaren öffentlichen Dateninfrastruktur künftigen Herausforderungen, die wir heute noch gar nicht kennen, begegnen können. Die Spannbreite von Datengestützter Strategischer Steuerung reicht vom Kennzahlen-visualisiernden Dashboard bis hin zur anspruchsvollen KI zur Betrugsaufdeckung. Im Kern setzt das einen produktiven State-of-the-art-Umgang mit digitalen Daten voraus, impliziert außerdem aber noch vieles mehr, wie das folgende Schaubild verdeutlicht.
Schon das Datenmanagement ist voraussetzungsreicher, als es hier scheint. Hier geht es um die Verwaltung von internen Stammdaten und externer Referenzdaten, um Datenklassifikation und Datensicherheit, um Qualitätsmanagement, um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, um Datenethik und um vieles weitere. Mit einer ähnlichen, häufig unterschätzten Komplexität ist auf der Organisationsebene zu rechnen. Um die ganze Organisation an der datengestützten Steuerungsfähigkeit auszurichten, reicht es nicht aus, einige Spezialisten anzuheuern. Vielmehr muss sich die gesamte Organisation einem von oben zu initiierenden Wandel unterziehen: einem Wandel der Kultur, der Organisationsprinzipien, des Lernens und Fortbildens sowie der Steuerung von Projekten.
Fazit
Welche Gesellschaft wir morgen sein könnten, entscheidet sich im Datenzeitalter zu einem großen Teil an der Art unseres Umgangs mit den Informationen, die uns prinzipiell zur Verfügung stehen. Diesen Umgang sollten wir in unser aller Interesse dringend systematisch verbessern. Wir könnten so viel mehr, die Gesellschaft und ihre Subsysteme wären viel widerstandsfähiger, wenn wir Informationen nur besser aufbereiten und zugänglicher machten. Der Aufbau datengestützter strategischer Steuerungskapazitäten ist der Schlüssel dazu, dieses Potenzial zu heben. Dabei sind alle Datenschutzvorgaben zum Schutz der Privatsphäre strikt einzuhalten. Es geht um alles andere als den Aufbau eines Überwachungs- und Kontrollstaats.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.