Digitale Identitäten 2023 – das Jahr, als die Smart-eID kam?

Von Nicola Hauptmann 5 min Lesedauer

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Bislang gab es kaum Fortschritte bei der Nutzung des Online-Ausweises, das könnte sich jetzt ändern: Die Smart-eID soll bis Ende des Jahres kommen, die technische Entwicklung sei abgeschlossen, heißt es aus dem BMI. Woran es jetzt noch fehlt.

Podiumsdiskussion zu „Digitalen Identitäten“ beim GovTalk am 16. Oktober mit Hagen Joachim Saxowsky, BMI; Mag. Maria Ulmer, CDO des Bundes in Österreich, und Dr. Peppino Giarritta, Beauftragter von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz. Moderation: Ann Cathrin Riedel, GF NExT (v. r.)(©  Initiative D21/Tobias Koch)
Podiumsdiskussion zu „Digitalen Identitäten“ beim GovTalk am 16. Oktober mit Hagen Joachim Saxowsky, BMI; Mag. Maria Ulmer, CDO des Bundes in Österreich, und Dr. Peppino Giarritta, Beauftragter von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz. Moderation: Ann Cathrin Riedel, GF NExT (v. r.)
(© Initiative D21/Tobias Koch)

Zu Beginn ein Zeitsprung zurück in den Herbst des Jahres 2021: In einer Meldung des BMI hieß es damals: „Die ersten Bürgerinnen und Bürger werden die Smart-eID im Dezember 2021 nutzen können.“ Zunächst würden Geräte aus der Reihe Samsung Galaxy S unterstützt, man arbeite daran, die Anzahl der unterstützten Geräte zu erhöhen. Es kam bekanntlich anders. Auch heute, zwei Jahre später, ist die Option, den Personalausweis direkt auf dem Smartphone abzulegen, noch nicht nutzbar. Vor wenigen Tagen wurde im Digitalausschuss des Bundestags ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur schnellstmöglichen Einführung digitaler Identitäten in Deutschland diskutiert. In dem Antrag aus dem Januar (20/5354) wird unter anderem gefordert:

  • mit Ländern, Kommunen und der Wirtschaft eine Strategie für sichere digitale Identitäten in öffentlichen Verwaltungen und der Wirtschaft zu entwickeln; diese solle auch aufzeigen, wie eine Standardisierung für einen nutzerfreundlichen Gebrauch der drei Säulen eID, eIDAS und ID-Wallet gewährleistet werden kann;
  • die Zuständigkeiten in einem federführenden Bundesministerium zu bündeln,
  • einen Rechtsanspruch der Bürger auf Authentifizierung mit staatlichen Stellen durch eine digitale Identität ab dem 1. Januar 2025 einzuführen und
  • das Pilotverfahren der SmartID zeitnah abzuschließen.

Der Antrag wurde abgelehnt, doch ist in den letzten Monaten in Sachen digitale Identität einiges in Bewegung gekommen, getrieben auch durch die Entwicklungen auf EU-Ebene. Im Juli begannen hier Feldversuche zu digitalen Identitäten mit dem Ziel, die digitalen Ausweisfunktionen weiterzuentwickeln und EU-weit zu standardisieren. Verantwortlich für die Pilotprojekte zu den EU Digital Identity (EUdi) Wallets ist das deutsch-französisch geführte Konsortium Potential.

Kurz zuvor startete das BMI eine Konsultation zur EUdi-Brieftasche, um die Infrastruktur für digitale Identitäten nach eIDAS 2.0 in einem offenen und partizipativen Entwicklungsprozess zu erarbeiten. Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, aber auch Branchenorganisationen, Bürgerinnen und Bürgern haben so die Möglichkeit, sich einzubringen.

Online-Ausweis auch 2023 noch kaum genutzt

Aber wie sieht es mit der eigentlich zentralen Identifizierungslösung aus – dem Online-Ausweis? Die Grundlage für die digitale Nutzung des Personalausweises ist längst gelegt: Die Online-Funktion wurde 2010 integriert, schreckte aber mit ihrer umständlichen Handhabung – Aktivierung, Verwendung eines Lesegeräts – die Nutzer ab. Zudem fehlten Anwendungsfälle. Inzwischen ist die Nutzung weit unkomplizierter: Seit 2017 ist die Online-Funktion automatisch aktiviert. Auch das Lesegerät braucht es nicht mehr, denn der Ausweis lässt sich per App auch über das Smartphone auslesen. Doch das ist den Wenigsten bekannt. Laut dem aktuellen eGovernment Monitor der Initiative D21 und der Technischen Universität München (TUM) wissen nur 24 Prozent der Befragten, dass man den Online-Ausweis mit dem Smartphone nutzen kann.

Der Monitor untersucht jährlich den aktuellen Stand und vor allem die Einschätzungen der Bürger zu digitalen Verwaltungsleistungen. Leider zeigen sich auch in den Umfragen 2023 kaum Fortschritte bei der Nutzung des Online-Ausweises. Zwar stieg die Nutzung um 4 Prozentpunkte, allerdings nur auf 14 Prozent. Das liegt nicht nur an der erwähnten Unkenntnis über die Handhabung, sondern nach wie vor an mangelnden Anwendungsoptionen. Auf die Frage, warum sie den Online-Ausweis bisher nicht genutzt hätten, antworteten 38 Prozent (mit einem einsatzbereiten Online-Ausweis): „Mir sind keine Anwendungsmöglichkeiten bekannt“, weitere 21 Prozent konnten keinen Nutzen erkennen. Wie Prof. Dr. Helmut Krcmar, Professor für Wirtschaftsinformatik und Beauftragter des Präsidenten für den TUM Campus Heilbronn, kritisiert, binden die Dienste selbst die Online-Ausweisfunktion nicht konsequent genug ein: „Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen“, so Krcmar.

(© Initiative D21)
(© Initiative D21)

Immerhin 245 Anwendungsfälle hat das Bundesinnenministerium auf seiner Website zusammengetragen. Ob Bürger dort danach suchen, ist eine andere Frage. In den Diskussionen beim GovTalk, dem Netzwerkevent zum eGovernment Monitor, zeigte sich aber auch, dass die Einbindung der Online-Ausweisfunktion allein in Verwaltungsleistungen wohl noch nicht genügt, wenn man von 1,4 Behördengängen pro Jahr ausgeht. Eine Lösung wird daher in der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, insbesondere mit dem Bankensektor, gesehen. Kritiker warnen allerdings generell vor der Gefahr der Überidentifizierung, bei der die Identifizierung von Unternehmen auch in Fällen eingesetzt wird, wo es nicht zwingend nötig wäre.

Auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist ein Bedarf an (einheitlichen) Identifizierungsmöglichkeiten durchaus da. Deutlich wird das am Beispiel der Einkommenssteuererklärung. Der eGovernment Monitor listet hier insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten zur Identifizierung auf, mit Abstand am meisten genutzt wird dabei das Elster-Zertifikat. Gleichzeitig wünschen sich aber über die Hälfte der Befragten eine einheitliche Identifizierung. Zudem zeichnet sich allgemein eine Steigerung bei der mobilen Nutzung von Verwaltungsleistungen ab und 28 Prozent der Befragten nutzen auch bereits Wallets auf dem Smartphone. Der häufigste Grund dafür: Das Smartphone ist immer dabei. Die Studienautoren schließen daraus auf eine größere Aufgeschlossenheit auch gegenüber der Smart-eID.

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Das bestätigt auch eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Demnach wollen 58 Prozent der Befragten ihren Personalausweis auf dem Smartphone ablegen. Es zeichnet sich also ab, dass bei ausreichenden Anwendungsoptionen die komfortable Smartphone-Option der Nutzung des Online-Ausweises insgesamt einen Schub verleihen könnte.

Smart-eID: Die Technik steht bereit, die Haushaltsmittel nicht

Und dazu gab es Ende August schließlich auch eine gute Nachricht. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU schreibt die Bundesregierung: „Die Fertigstellung der Smart-eID ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.“ Mögliche Schwierigkeiten sind dabei wohl nicht technischer Natur, wie eine Nachfrage im Rahmen der GovTalk-Veranstaltung ergab. Die Smart-eID sei „technisch ausentwickelt“, sagte Hagen Saxowski vom BMI, „aber es ist auch eine Frage der Haushaltsmittel.“ Wenn dieser Dienst bereitgestellt würde, ergäben sich daraus sofort auch entsprechende Verpflichtungen, nicht nur im kommenden Jahr, sondern auch darüber hinaus. Man sei aber gerade noch in der Haushaltsaufstellung und müsse zunächst eine definierte Haushaltssituation haben. Unverändert gegenüber 2021 ist die geringe Anzahl der unterstützten Geräte: In der Antwort der Bundesregierung sind nach wie vor nur mehrere Samsung-Modelle aufgeführt.

Inzwischen liegt bereits eine weitere Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion zur Smart-eID vor.

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