OZG-Änderungsgesetz „Wir erwarten vom Bund substanzielle Änderungen“

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Der Bundesrat hat dem neuen OZG nicht zugestimmt. Die vorgeschlagenen Änderungen seien nicht ausreichend gewesen, erklärte Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Er sieht das Scheitern des Entwurfs allerdings als Möglichkeit, dass Gesetz neu aufzustellen.

Dirk Schrödter ist Minister und Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.(Bild:  Frank Peter)
Dirk Schrödter ist Minister und Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
(Bild: Frank Peter)

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung über das OZG-Änderungsgesetz abgestimmt. Im Zuge dessen hielt der Abgeordnete Johann Saathoff noch ein flammendes Plädoyer für den Gesetzesentwurf. In seiner Rede machte er den Ländern auch einige Zugeständnisse: So sollte etwa in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, dass Standards vom Bund nur im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat festgelegt werden können. Zudem sollten asynchrone Nachweisabrufe in Ausnahmefällen erlaubt und ELSTER dauerhaft als Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eingesetzt werden.

Dennoch stimmten die Länder dem Gesetz nicht zu. Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter legte seine Gründe dafür im Nachgang genauer dar: „Schleswig-Holstein wäre bei Umsetzung des Änderungsgesetzes gezwungen, seine existierenden und funktionell besseren Infrastrukturen zugunsten einer zentralen Bundeslösung, trotz der Möglichkeiten, Infrastrukturen – wie vor Jahren zwischen Bund und Ländern gemeinsam beschlossen, interoperabel aufzubauen, abzuschalten“, erklärte er. Dies hätte einen enormen Rückschritt für das Land und die Kommunen dargestellt. „Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht. Dafür dürfen wir nicht bestraft werden.“

„Hinzu kommt, dass die finanziellen Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes weiterhin völlig unklar sind und einseitig Länder und Kommunen belasten, ohne deren Beteiligungsrechte zu wahren“, so Schrödter weiter. Ob hier großartige Änderungen zu erwarten sind, ist allerdings unklar. Bereits während der Plenarsitzung betonte Saathoff schließlich, dass der Bund weiteren finanziellen Forderungen weder heute noch im Vermittlungsausschuss nachkommen könne.

„Jetzt besteht die Chance, das Gesetz neu aufzustellen“

Wie es nun weitergeht? Nun haben Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser soll dann einen Konsens finden. Schrödter machte jedoch klar, dass man vom Bund „substanzielle Änderungen am vorgelegten Entwurf“ erwarte. Dabei bezieht er sich vor allem darauf, dass die bestehenden IT-Landesinfrastrukturen weiter genutzt werden können. „Der Bund wusste selbst, dass Änderungen notwendig sind. Nur hat er dies nicht umgesetzt. Die zuletzt eingebrachte Protokollnotiz reichte dafür nicht aus“, stellt er klar und ergänzt: „Jetzt besteht für den Bund vielmehr die Chance, das Gesetz neu aufzustellen und dabei auf die Bedarfe der Länder grundlegend einzugehen.“

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