Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr Wenn die Ordnungswidrigkeit zum Gericht muss

Redakteur: Ulrike Ostler

Nutzer der Organisationslösung „Winowig“ wie Landkreise, Ordnungsämter, Bußgeldstellen, Rechenzentren aber auch private Parkraumbewirtschafter können nun direkt am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Den mehr als 700 Kunden der Schelhorn Owig Software GmbH ermöglicht dies, Akten und Dokumente mit Gerichten und Justizbehörden vollständig digital und rechtsverbindlich auszutauschen, ohne dafür ihre bekannte Arbeitsumgebung verlassen zu müssen.

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Huete lassen sich Akten und Dokumente mit Gerichten und Justizbehörden vollständig digital und rechtsverbindlich auszutauschen.
Huete lassen sich Akten und Dokumente mit Gerichten und Justizbehörden vollständig digital und rechtsverbindlich auszutauschen.
(Bild: Edward Lich auf Pixabay)

Bereits seit über 35 Jahren entwickelt die Schelhorn Owig Software GmbH Anwendungen für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Nun erreicht das Unternehmen aus Rottweil mit der Integration der Procilon-Applikation „Progov“, dass ein Großteil der Herausforderungen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) fast nahtlos bewältigt werden kann.

Werner Schelhorn, Gründer und Geschäftsführer der Schelhorn OWiG Software GmbH, erläutert Einzelheiten zu seiner Entscheidung für Procilon: „In die Entwicklung und Pflege unserer Produkte fließen neben unseren eigenen Ideen auch die Vorschläge und Anregungen unserer Kunden ein.“ Der Ansatz von Procilon und die Bereitstellung sowohl als Cloud-Service als auch on premise entspreche den Anforderungen.

Die Procilon-Anwendungen „Progov“ und „Prodesk“ fungieren im Rahmen der Gerichtskommunikation als zentrale Plattform zur Nachrichtenver- und -entschlüsselung. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben zum Integritätsschutz, das heißt die Prüfung elektronischer Signaturen sowie die Verarbeitung und interne Verteilung von empfangenen Nachrichten.

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