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Web 2.0 für die interne Vernetzung
Web-2.0-Technologien und -Anwendungen sind geeignet, dieses aufwendige Beteiligungsverfahren im Hinblick auf Zeit und Arbeitskraft effizienter zu gestalten und so einen Beitrag zur innerbehördlichen Entbürokratisierung und Transparenz zu leisten. Auf Einsatzpotenziale moderner IuK-Technologien im Gesetzgebungsverfahren hat zuletzt von Lucke (2009, S. 10) hingewiesen.
Der Begriff des Web 2.0 wurde 2005 maßgeblich durch Tim O´Reilly (2008, S. 1-16) geprägt und steht sowohl für ein offenes Technologiekonzept, im Rahmen dessen Personen, Daten und Dinge verknüpft werden können als auch für ein auf Vernetzung von Personen, Organisationen und Wissen basierendes Organisationskonzept (BITKOM 2008, S. 4; Kaczorowski 2008, S. 132), mithilfe dessen Arbeiten effizienter und effektiver gestaltet werden kann.
Hier steht nicht mehr nur der Konsument von Wissen, sondern der sogenannte Prosument (BITKOM 2008, S. 6; Habbel/Huber 2008, S. 1; Lattemann et al. 2009, S. 20) im Mittelpunkt, der sich nicht nur dessen bedient, was er an Inhalten im Internet vorfindet (Konsument), sondern darüber hinaus selbst Inhalte aktiv gestaltet und damit auch zum Autor von Inhalten wird (Riemer 2009, S. 13).
Inhalte sollen nach den Grundsätzen von Web 2.0 organisationsübergreifend und hierarchiefrei erschlossen und fortentwickelt werden können (Kaczorowski 2008, S. 133).
Wiki fürs Beteiligungsverfahren
Für das innerbehördliche Beteiligungsverfahren wurde das Kollaborations- und Wissensmanagementwerkzeug (Müller/Dibbern 2006, S. 45) Wiki ausgewählt, das sowohl im Internet als auch in lokalen Netzwerken eingesetzt werden kann. Von Lucke (2008, S. 139) beschreibt Wikis als offene Content-Management-Systeme (CMS), deren Inhalte schnell und einfach gelesen und bearbeitet werden können.
Im privaten Bereich werden Wikis in der Regel zur kollaborativen Sammlung von Wissen und Erfahrung genutzt (vgl. Wikipedia). Zweck von Wikis in Unternehmen ist die kollaborative Erstellung von Dokumenten, die Erfassung von Softwarefehlern oder die Ideensammlung (Müller/Gronau 2008, S. 15).
Das innerbehördliche Beteiligungsverfahren in der Verwaltung verfolgt gerade den Zweck, die Beweggründe und Argumente der beteiligten Abteilungen für Änderungen von Vorschriften in Erfahrung zu bringen, um ein einheitliches Rahmenregelungswerk als innerbehördliches Steuerungsinstrument zu schaffen.
Ein aktiver Informationsaustausch ist hier Ziel und Zweck des Verfahrens. Daher eignet sich hier ein Wiki grundsätzlich für ein solches Verfahren. Als soziotechnisches System lebt das Wiki vom Mitmachen und der Eigeninitiative der Nutzer (Koch et al. 2009, S. 47; BITKOM 2008, S. 22; von Lucke 2008, S. 140). Der Erfolg eines Wikis in der Verwaltung ist daher maßgeblich von der Eigeninitiative der Verwaltungsmitarbeiter abhängig.
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