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Beteiligungsverfahren und der Personalrat
Notwendig ist ein solches Beteiligungsverfahren insbesondere bei allen Vorlagen, die einem Beschlussgremium vorgelegt werden sollen. Dieses Beteiligungsverfahren ist nicht gesetzlich statuiert. Der verwaltungsorganisatorische Ablauf ist aber als Bestandteil des innerdienstlichen Arbeitsablaufs innerorganisatorisch festgelegt.
Das bedeutet, dass der Entwurf der ADGO auf dem festgelegten verwaltungsorganisatorischen Weg den Geschäftsbereichs- und Fachbereichsleitern der einzelnen Abteilungen zugeleitet wird, damit diese die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen und Änderungswünsche abzugeben.
Darüber hinaus wird der Personalrat beteiligt. Das Beteiligungsverfahren ist damit ein verwaltungsinternes Instrument für die Umsetzung von rechtlichem Gehör als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit.
Die Stellungnahmen und Änderungswünsche gelangen dann zu unterschiedlichen Zeiten als handschriftlich überarbeitetes Papierdokument, als digital überarbeitetes Gesamtdokument oder als mit der „Überarbeiten-Funktion“ bearbeitetes digitales Dokument mit durchschnittlich 25 Änderungen pro Dokument in Papierform oder per eMail an die zuständige Stelle zurück.
Diese muss nunmehr die eingegangenen Papier- und digitalen Dokumente sowie eMails auswerten und einen neuen Entwurf erstellen bis letztlich ein Entwurf zur Beschlussvorlage beim Oberbürgermeister gefertigt wird. Dieses Verfahren ist nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern auch für alle am Prozess Beteiligten sehr arbeitsintensiv.
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