Definitionen Was ist die Digitalsteuer?

Autor Manfred Klein |

Unter dem Begriff Digitalsteuer werden derzeit verschiedene Konzepte zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft diskutiert. Hintergrund: Digitale Unternehmen können ihre Produkte grenz­überschreitend anbieten und Gewinne erzielen, ohne im betreffenden Land eine klassische Betriebsstätte zu unterhalten, weshalb ihre Erträge im Steuerrecht oft nicht erfasst werden können und sie unbesteuert bleiben. Diese Steuer­ungerechtigkeit soll durch eine Digitalsteuer beseitigt werden. Dazu ist allerdings eine europäische Lösung notwendig.

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Digitalsteuer soll für Steuergerechtigkeit sorgen
Digitalsteuer soll für Steuergerechtigkeit sorgen
(© aga7ta – Fotolia)

Die EU-Kommission hat dazu in einer Mitteilung an das Europäische Parlament erklärt: „Digitale Technologien verändern unsere Welt und haben große Auswirkungen auf unsere Steuersysteme. Sie tragen zu einer besseren Verwaltung bei, weil sie Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bieten. Sie verändern jedoch auch Geschäftsmodelle, da immaterielle Vermögenswerte eine immer wichtigere Rolle spielen, wodurch die Steuersysteme Europas zunehmend unter Druck geraten.“

Weiter heißt es dort: „Im Steuerbereich haben die politischen Entscheidungsträger Mühe, Lösungen für eine faire und wirksame Besteuerung zu finden, da der digitale Wandel der Wirtschaft immer rascher voranschreitet. Die internationalen Steuervorschriften weisen Schwächen auf, weil sie ursprünglich für 'herkömmliche Unternehmen' gedacht waren und mittlerweile überholt sind. Die geltenden Steuervorschriften sind nicht mehr zeitgemäß, da die Unternehmen zunehmend von schwer zu beziffernden immateriellen Vermögenswerten, Daten und Automatisierung abhängen, die den grenzüberschreitenden elektronischen Handel ohne physische Präsenz erleichtern.“

Diese Fragen beschränkten sich nicht auf die digitale Wirtschaft, sondern wirkten sich potenziell auf sämtliche Unternehmen aus, so die Kommission. So seien einige Unternehmen in mehreren Ländern präsent, böten Verbrauchern dort ihre Dienstleistungen an, schlössen Verträge mit ihnen ab und nutzten so umfassend die Infrastruktur und die Institutionen des Rechtsstaates, während sie aus steuerlicher Sicht als nicht präsent gelten würden.

Dazu die Kommission: „Dadurch profitieren diese Trittbrettfahrer von günstigeren Wettbewerbs­bedingungen im Vergleich zu herkömmlichen Unternehmen.“

Am 21. März 2018 hat die Europäische Kommission einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz“ vorgelegt.

Der Richtlinienvorschlag enthält eine juristische Definition einer digitalen Betriebsstätte. Zusätzlich wurde ein „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen“ vorgelegt. Diese indirekte Steuer soll auf Erträge angewandt werden, die mit bestimmten, bisher überhaupt nicht besteuerten digitalen Tätigkeiten erwirtschaftet werden.

Laut deutscher Wikipedia sollen dadurch Umsätze durch Geschäfte mit Kundendaten besteuert werden, die etwa mit personalisierter Werbung oder durch die Vermittlung von Anbietern und Kunden auf Plattformen wie zum Beispiel Airbnb erzielt werden. Nicht gemeint sind Umsätze durch Verkäufe etwa von Filmen oder Büchern. Die Steuereinnahmen sollen von den Mitgliedstaaten erhoben werden, in denen die Nutzer ansässig sind. Die Besteuerung würde nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von 750 Millionen Euro und EU-Erträgen in Höhe von 50 Millionen Euro gelten. Es wird ein Steuersatz von drei Prozent vorgeschlagen, was zu jährlichen Steuereinnahmen von insgesamt etwa fünf Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten führen würde.

Am 13. Dezember 2018 hat das Europäische Parlament nun mit breiter Mehrheit den Vorschlag der EU-Kommission angenommen. Die Europaparlamentarier plädierten dafür, den Grenzwert auf 40 Millionen Euro Online-Umsatz innerhalb der EU pro Jahr zu reduzieren. Das EU-Parlament hat in dem Bereich der Besteuerung jedoch lediglich eine beratende Rolle.

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