Definitionen Was ist das Kreditwesengesetz (KWG)?
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Das deutsche Kreditwesengesetz setzt die Regeln für die Aufsicht sowie die Ausgestaltung des Darlehenswesens in der Bundesrepublik. Seit 2020 gilt es auch für „Krypto-Werte“, die mittels Blockchain gehandelt werden.

Das Kreditwesengesetz (KWG) wurde in seiner Erstfassung 1935 beschlossen. Es war eine Reaktion auf die Bankenkrise des Vorjahres. Die Rechtsnorm hat seit damals zwei Hauptaufgaben. Erstens soll es die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sichern und erhalten. Zudem schützt das Gesetz idealerweise die Gläubiger von Darlehensgebern vor dem Verlust ihrer Einlagen.
Hierfür regelt das KWG, welche Vorschriften Kreditgeber erfüllen müssen und wer als Aufsicht sicherstellt, dass diese eingehalten werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als entsprechende Behörde gewinnt ihre wesentlichen Befugnisse entsprechend durch dieses Gesetz.
Geltungsbereiche des KWGs
Das Kreditwesengesetz gilt für alle Darlehensgeschäfte, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik passieren. Ausländische Kreditgeber, die Leihen in Deutschland offerieren, fallen entsprechend ebenfalls in seinen Geltungsbereich. Für folgende Akteure sind die KWG-Vorschriften dabei maßgeblich:
- Kreditinstitute
- Finanzholding-Gesellschaften (gemischt und rein)
- Finanzdienstleister
- Finanzkonglomerate
- Unternehmen mit einem Schwerpunkt im Finanzwesen (z.B. Mobile Banking-Anbieter)
- gemischte Firmen, die auch Finanzdienstleistungen anbieten (z. B. Versicherungen).
Die wichtigsten Vorschriften des KWGs
Das Gesetz befähigt die BaFin, Lizenzen an interessierte Unternehmen zu vergeben, um im Kreditwesen aktiv zu sein. Zugleich schreibt es vor, dass die Firmen ausschließlich solche Personen im Management und als Mitarbeiter beschäftigen, die ihre Befähigung für die Tätigkeit in diesem Bereich nachgewiesen haben – beispielsweise durch einen qualifizierten Studienabschluss.
Die §§ 10 und 11 regeln, dass die beaufsichtigten Unternehmen ihre Solvenz und Liquidität gegenüber der BaFin in regelmäßigen Abständen nachweisen müssen. Zugleich darf das Ausfallrisiko von Krediten laut KWG nicht zu Lasten von Anlegern gehen. Die Einlagen von Investoren in den Bereichen Tages- und Festgeld müssen also beispielsweise geschützt sein.
Der Blockchain-Handel wird inzwischen durch das Kreditwesengesetz reguliert
Das KWG hat mehrere bedeutende Novellen im Laufe seiner Geschichte erfahren – beispielsweise 2007 durch das Basel II-Abkommen. Weitere zentrale Neuerungen traten im Januar 2020 in Kraft. Das KWG erfasst nun auch den Handel mit Krypto-Werten via Blockchain.
Wer Interesse an einer entsprechenden Tätigkeit zeigt, benötigt eine BaFin-Lizenz (siehe §§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 6 und Absatz 11 Sätze 4 und 5 KWG). Zudem müssen bestimmte Vorschriften für die eingesetzte Distributed-Ledger Technologie erfüllt werden. Dabei handelt es sich um das dezentrale Knotenbuch, dass alle Transaktionen transparent protokollieren muss.
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