Definitionen Was ist das antragslose Kindergeld?

Von Manfred Klein 2 min Lesedauer

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Wie die meisten Familienleistungen ist auch die Beantragung des Elterngeldes mit viel Bürokratie verbunden. In absehbarer Zukunft soll es jedoch möglich sein, das Geld automatisch zu beziehen. Zeitaufwendige Behördengänge werden damit überflüssig.

Elterngeld automatisch nach dem Once-Only-Prinzip(©  aga7ta – stock.adobe.com)
Elterngeld automatisch nach dem Once-Only-Prinzip
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Das seit 2017 geltende Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt, verpflichtete Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 auch digital anzubieten.

Mittlerweile ist es in allen Bundesländern möglich, den Antrag auf Elterngeld mit elektronischer Unterstützung online auszufüllen. Allerdings muss dieser immer noch ausgedruckt und per Post an die zuständigen Stellen geschickt werden. Einen deutlichen Schritt weiter geht das sogenannte „antragslose Elterngeld“, bei dem keine Antragstellung mehr nötig sein soll.

Once-Only-Prinzip als Grundlage des antragslosen Elterngeldes

Nach der Geburt eines Kindes müssen Eltern bei verschiedenen Behörden Anträge stellen, beispielsweise auf eine Geburtsurkunde, auf Elternzeit, auf Beratung und Unterstützung oder auf spezielle ausländerrechtliche Dokumente. Hierbei sind stets die gleichen Daten einzutragen: der Name des Kindes, die Namen der Eltern, die Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum, Bankdaten etc. Bei Anwendung des Once-Only-Prinzips wäre das lediglich im ersten Formular notwendig – gemeinhin bei der Meldung der Geburt beim Standesamt. In allen weiteren Behördenangelegenheiten könnten die mehrfach erforderlichen Daten mit explizitem Einverständnis der Eltern auch von anderen Ämtern genutzt werden.

Familienbeihilfe Österreich als Vorbild für antragsloses Elterngeld

Öffentlich ins Spiel gebracht wurde das antragslose Elterngeld für Deutschland von der damaligen CDU-Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer im Jahr 2019. Dabei verwies sie auf die bereits seit 2015 antragslos funktionierende Familienbeihilfe in Österreich. Dort ermitteln die Behörden nach der Geburt eines Kindes automatisch, ob ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Beihilfe besteht. Hierzu erfasst das zuständige Standesamt alle relevanten Daten über das vom österreichischen Bundesministerium für Inneres betriebene Zentrale Personenstandsregister (ZPR). Wird ein Anspruch festgestellt, erhalten die Eltern eine entsprechende Information und das Geld wird automatisch auf ihr Konto überwiesen.

Pilotprojekt ELFE – antragsloses Elterngeld in Deutschland in der Erprobung

ELFE ist die Abkürzung für „Einfach Leistungen für Eltern“. Die derzeit in der Freien Hansestadt Bremen erprobte Lösung soll Eltern ohne Behördengänge und komplizierte Antragstellung die Geburtsurkunde für ihr Kind zusenden sowie Kinder- und Elterngeld auszahlen. Hierzu müssen sie lediglich in der zugehörigen App ihr Verständnis für den Datenaustausch geben und gegebenenfalls fehlende Daten nachtragen. Das bedeutet weniger Bürokratie für die Eltern und entlastet zugleich die Behörden und die Arbeitgeber. Momentan (Stand: 30. Januar 2023) steht ELFE nur einer eingeschränkten Zielgruppe zur Verfügung.

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