Definitionen Was ist Elterngeld?
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Bei Nachwuchs ist es für viele Eltern selbstverständlich, nach der Geburt nicht oder nur in Teilzeit arbeiten zu gehen, um sich Zeit für das neue Familienmitglied zu nehmen. In solchen Fällen werden Mütter und Väter durch das Elterngeld unterstützt.

Das Elterngeld gehört zu den deutschen Familienleistungen und kann von den Eltern eines Kindes schriftlich über die zuständige Elterngeldstelle oder mit dem Antragsassistenten „ElterngeldDigital“ je nach Bundesland online beantragt werden. Es ist sowohl für Mütter als auch für Väter verfügbar und kann alleine oder für beide Elternteile beantragt werden.
Die Höhe des Elterngeld ist abhängig vom Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. So können Eltern mit höheren Einkommen bis zu 65 Prozent erhalten. Bei Eltern mit niedrigerem Einkommen kann die Höhe des Elterngelds sogar bis zu 100 Prozent des Voreinkommens betragen.
Ziel des Elterngelds ist es so, die wirtschaftliche Existenz der Familien zu sichern, wenn sich Elternteile dazu entschließen für das Kind zu sorgen und deswegen Einkommen wegfällt. Bezieht man Kindergeld ist es dennoch möglich, 24 bis 32 Stunden die Woche zu arbeiten; Studium oder Ausbildung müssen für den Bezug von Elterngeld nicht unterbrochen werden.
Das Elterngeld hat drei Varianten:
- Basiselterngeld:
Das Basiselterngeld kann für mindestens zwei Lebensmonate des Kindes und maximal zwölf Monate für ein einzelnes Elternteil bezogen werden. Wird das Geld für beide Elternteile genutzt oder ist ein teil alleinerziehend, verlängert sich die Laufzeit auf bis zu 14 Monate. Auch wenn das Kind zu früh zur Welt kommt, kann die Familie länger Elterngeld bekommen. Kommt das Kind mindestens sechs Woche zu früh kann das Geld bis zu 18 Monate lang genutzt werden. Die Elterngeldmonate können dabei frei zwischen den Elternteilen aufgeteilt, also gleichzeitig, hintereinander oder abwechselnd genutzt werden.
- Die Höhe des Basiselterngelds beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Meistens entspricht es 65 Prozent des Nettoeinkommens des aussetzenden Elternteils. Auch eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit wirkt sich auf die Höhe des Betrags aus, ebenso wie weitere kleine Kinder oder die Geburt von Zwillingen. Waren Elternteile vor der Geburt nicht erwerbstätig haben sie dennoch die Möglichkeit, den Mindestsatz zu erhalten.
- ElterngeldPlus:
Das ElterngeldPlus ermöglicht es Eltern, die Bezugszeit des Elterngelds auf bis zu 28 Monate zu verlängern. Die monatlichen Beträge sind dann bei doppelter Laufzeit halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Besonders lohnend ist das ElterngeldPlus dann, wenn ein oder beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, da die Beträge dann monatlich dennoch annähernd so hoch sind wie beim Basiseltengeld. Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat und kann frei mit dem Basiselterngeld kombiniert werden.
- Partnerschaftsbonus:
Der partnerschaftsbonus ist für Eltern vorgesehen, die die Erziehung und den Beruf besonders partnerschaftlich aufteilen, das heißt, wenn beide Eltern noch während des Bezugs des Elterngelds in Teilzeit arbeiten, oder ein alleinerziehender Elternteil allein diese Voraussetzungen erfüllt. In einem solchen Fall können Eltern zwei bis vier Monate länger das ElterngeldPlus beziehen. Der partnerschaftsbonus kann flexibel vor, zwischen oder nach dem Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus genutzt und nach Bedarf verlängert oder verkürzt werden.
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