Koalitionsvertrag Bayern

Von Antragstellung bis Zentralstelle

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Digitalisierungsoffensiven – von Justiz bis Schule

Doch nicht nur im Bereich eGovernment wird der Koalitionsvertrag konkret. So soll unter anderem die bayrische Justiz weiter digitalisiert werden. Dazu ist geplant, die E-Akte auch hier flächendeckend an allen bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuführen – und zwar bis spätestens 2026. Zudem ist ein Leuchtturmprojekt angedacht, bei dem „die bisher bei den Amtsgerichten zerstreuten, gut digitalisierbaren Registersachen“ an einer Stelle zusammengeführt werde. Im Zuge dessen soll auch ein rein digital arbeitendes, zentrales bayerisches Registergericht aufgebaut werden.

Bei der digitalen Gesundheitsversorgung wird hingegen die Highmed und Highcare Agenda des Freistaats hervorgehoben, mit der Künstliche Intelligenz und Zukunftstechnologien in der medizinischen Versorgung etabliert werden sollen. Als Grundlage soll dafür erst einmal die IT-Infrastruktur der bayerischen Universitätsmedizin ausgebaut werden, um so „angesichts des exponentiellen Anstiegs der Datenvolumina in der Forschung sowie der steigenden Sicherheits- und Datenschutzanforderungen“ mithalten zu können. Daneben, das wird auch nochmals im Koalitionsvertrag betont, soll die Forschung mit Gesundheitsdaten unterstützt und deren Potenzial etwa für personalisierte Medizin genutzt werden. Für den Austausch und die Nutzung der Daten wird dabei auf die Bavarian Health Cloud gesetzt. Diese soll von den unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesen genutzt werden können – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes.

Damit die Digitalisierungsmaßnahmen jedoch nicht im Sand verlaufen, ist es wichtig, Bürger und Bürgerinnen zu befähigen, mit den digitalen Möglichen umzugehen. Dies fängt bereits im Schulalter an. Bis spätestens 2028 sollen daher alle Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. „Wir stellen Mittel bereit, um die Beschaffung mobiler Endgeräte durch die Erziehungsberechtigten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu bezuschussen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Gleichzeitig soll der Leihgeräte-Pool für Grund- und Förderschulen ausgebaut und die Medienbildung sowie informatische Bildung in den Lehrplänen aller Schularten verstärkt werden.

Weitere geplante Maßnahmen

  • Verbesserung des Verbraucherschutzsystems durch eine Digitalisierungsoffensive,
  • Ausbau von Digitalisierung und Innovationen in der Landwirtschaft durch die Stärkung des Kompetenznetzwerks Digitale Landwirtschaft Bayern,
  • Aufbau eines Agrardatenraums Bayern,
  • Förderung der Digitalisierung des Hörfunks und Unterstützung der digitalen Anbieter.

Sicherheit? Aber bitte ohne Zentralstelle!

Was bei all den Digitalisierungsvorhaben natürlich nicht zu kurz kommen sollte, ist die Cybersicherheit – häufiger werdende und oftmals erfolgreiche Hackerangriffe auf Kommunal- und Landesverwaltungen zeigen dies eindrücklich. In Bayern sollen daher sowohl das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) als auch die IT-Sicherheit der Staatsverwaltung weiter gestärkt werden. „Wir wollen das Erfolgsmodell zur IT-Sicherheit von Kommunen und Betreibern kritischer Infrastruktur weiter ausbauen“, heißt es weiter. Gleichzeitig soll die Einrichtung redundanter Rechenzentrumsstandorte zur Absicherung vorangebracht werden.

Die Grundgesetzänderung, das betonen die Koalitionspartner noch einmal, mit der das BSI zur Zentralstelle gegen Cyberangriffe ausgebaut werden soll, lehnt Bayern hingegen ab.

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