Registermodernisierung in Gefahr? Verzicht auf etablierte Standards hemmt

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Der Bund hat beschlossen, bei der Registermodernisierung auf das etablierte OSCI/XTA-Protokoll zu verzichten und stattdessen eine neue Infrastruktur zu entwickeln. Diese Entscheidung stößt auf Widerstand, insbesondere seitens Databund, der Interessensvertretung kommunaler IT-Dienstleister.

Die Registermodernisierung gilt als Großprojekt der Verwaltungsdigitalisierung.(Bild:  Irene –  stock.adobe.com)
Die Registermodernisierung gilt als Großprojekt der Verwaltungsdigitalisierung.
(Bild: Irene – stock.adobe.com)

Der IT-Planungsrat hatte das Bundesverwaltungsamt beauftragt, eine Studie zur Nutzbarkeit von OSCI für die Registermodernisierung durchzuführen. Das Ergebnis bestätigte die Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit von OSCI/XTA als Protokollstandard für eine flächendeckende Kommunikationsinfrastruktur der Verwaltung. Trotz dieser positiven Bewertung plant der Bund, für die Infrastruktur der Registermodernisierung (NOOTS) ein völlig neues System zu etablieren. Diese Entscheidung wird von Databund scharf kritisiert.

Die Entscheidung führe dazu, dass kommunale IT-Verfahren künftig zwei unterschiedliche Schnittstellen für die sichere Datenübermittlung zwischen Behörden umsetzen müssen. Dies werde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten, sondern auch zu Verzögerungen bei der Digitalisierung führen. „Um eine Analogie zu bemühen, wäre das so, als wolle man für den Betrieb von ICE-Zügen eine neue Spurweite einführen und dafür zusätzliche neue Gleise verlegen“, vergleicht Databund die Situation.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind weitreichend. Der Rückstand Deutschlands in der Verwaltungsdigitalisierung könnte sich weiter vergrößern. „Es wird auf Jahre hinaus kein funktionierendes flächendeckendes System geben“, warnt der Verband. Es sei unverständlich, warum ständig neue Infrastrukturen (FIT-Connect, NOOTS-Infrastruktur, Datendrehscheibe) entwickelt würden, die jeweils eine Umstellung der gesamten Fachverfahrenslandschaft notwendig machten. Dies sei auch nur selten durch die Wartungsverträge der Softwarehersteller abgedeckt. „Die Kommunen werden am Ende die Mehraufwände zahlen müssen für Entscheidungen, an denen sie genauso wenig wie die Softwarehersteller beteiligt waren und die sie genauso wenig vertreten können.“

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