Vergabetransformationspaket Vergabereform: Entwurf mit knapp 200 Maßnahmen liegt vor

Von Nicola Hauptmann 1 min Lesedauer

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Der Bundeswirtschaftsminister spricht von einem „Befreiungsschlag“: Mit der Reform des Vergaberechts werde Bürokratie abgebaut, die Vergabe vereinfacht und beschleunigt. Der Referentenentwurf liegt den Bundesressorts jetzt vor.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die öffentliche Beschaffung wird unbürokratischer, digitaler und nachhaltiger."(© BMWK / Dominik Butzmann)
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die öffentliche Beschaffung wird unbürokratischer, digitaler und nachhaltiger."
(© BMWK / Dominik Butzmann)

Erst Frühjahr, dann Sommer – der Entwurf des Vergabetransformations­pakets war lange angekündigt, Ende September schließlich war es so weit: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gab bekannt, dass der Referentenentwurf an die Bundesressorts übermittelt wurde.

Die Reform der Vergabe umfasst 5 Aktionsfelder, die zuvor in öffentlichen Konsultationsrunden diskutiert wurden und zu der über 450 Stellungnahmen eingingen:

  • die Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung sowie
  • der sozial-nachhaltigen Beschaffung;
  • die Digitalisierung des Beschaffungs- und Vergabewesens;
  • die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren sowie
  • die Förderung von mittelständischen Unternehmen, Start-ups und innovativen Produkten bzw. Diensten.

Laut der Meldung umfasst der Entwurf knapp 200 Einzelvorschläge zur Reform des Vergaberechts ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte. So sollen etwa kleinere Aufträge als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren vergeben werden.

Als weitere Maßnahmen werden genannt:

  • Direktaufträge u.a. für innovative Leistungen von Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen sowie über Online-Marktplätze,
  • weniger Dokumentationspflichten,
  • eine zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform,
  • Änderungen, um junge, kleine und mittlere Unternehmen stärker zu berücksichtigen,
  • Klarstellungen zur interföderalen Verwaltungsdigitalisierung und
  • Flexibilisierung des Losgrundsatzes.

Die geplanten Maßnahmen seien einfach umsetzbar, an der Realität der Vergabepraxis orientiert und bewahrten den Gestaltungsspielraum der Auftraggeber. „Die Reform des Vergaberechts ist ein Befreiungsschlag“, erklärte der Bundeswirtschaftsminister, Verfahren würden schneller und einfacher, Nachweispflichten deutlich reduziert. Das entlaste die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung, vor allem die Kommunen. Die jährliche Entlastungswirkung für Wirtschaft und Verwaltung beziffert er mit 1,3 Milliarden Euro.

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