Update: Stand der DSGVO-Umsetzung in den Bundesländern
Der Gesetzentwurf des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) befand sich bis Mitte Februar 2018 in der externen Anhörung, in der Verbände, Körperschaften oder sonstige Organisationen die Möglichkeit hatten, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Anhörung wurde zwischenzeitlich ausgewertet. Nach Befassung des Ministerrats ist geplant, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Das Saarländische Datenschutzgesetz wird an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst. Dabei werden Öffnungsklauseln für den Gesetzgeber genutzt, soweit entsprechende Regelungen nicht aufgrund ihres Bezuges den Fachgesetzen grundsätzlich vorbehalten sind, und Regelungsaufträge aus der Verordnung umgesetzt. Die Anpassung des SDSG an die DSGVO erfordert eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts treten die Regelungen im SDSG in Zukunft nur noch ergänzend neben die Regelungen des DSGVO. Wesentliche datenschutzrechtliche Bestimmungen ergeben sich künftig unmittelbar aus der DSGVO. Entsprechend der allgemeinen unionsrechtlichen Vorgaben für Rechtsakte in Verordnungsform ist eine Wiederholung des Verordnungstextes nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Vor diesem Hintergrund trifft das SDSG in Zukunft grundsätzlich nur noch Regelungen, wo die DSGVO Regelungsgebote und -aufträge vorsieht.
(SWerner-Ney)
9/10 Zurück zum Artikel