Daten statt Geld gesetzlich verankert Update-Pflicht für Smartphones und Co.

Autor Sarah Gandorfer

Bislang war das Bürgerliche Gesetzbuch auf den Umgang mit analogen Waren ausgerichtet. Die Spezifika digitaler Produkte wie Updates wurden nicht geregelt. Auch Daten als Währung fanden bis dato keine Beachtung. Das ändert sich nun. Dennoch ist das Gesetz nicht allumfassend.

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Die künftige Regelung bringt mehr als nur die Pflicht, Updates bereitzustellen, mit sich.
Die künftige Regelung bringt mehr als nur die Pflicht, Updates bereitzustellen, mit sich.
(Bild: selinofoto - stock.adobe.com)

Der Bundestag hat die Verbraucher mit einem Recht auf Updates gestärkt. Hersteller digitaler Produkte sind ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Software-Updates bereitzustellen. Unter diese Regelung fallen unter anderem Fitnesstracker, TV-Geräte, Smartphones und Tablets, aber auch reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Das Gesetz ist Teil eines Pakets, mit dem die Bundesregierung zwei EU-Verordnungen umsetzt. Für die IT-Sicherheit der Geräte sind regelmäßige Updates wichtig.

Detailfragen

Die Vorschrift enthält noch weitere Punkte. So werden persönliche Daten explizit als Währung anerkannt. Demnach ist es zukünftig egal, ob der Konsument mit Daten oder Geld bezahlt. Daraus erwächst eine Kontrollmöglichkeit durch den Verbraucherschutz einerseits, andererseits müssen die Anbieter nun auf diese neue Lage reagieren.

Des Weiteren werden Verbraucher im Fall von beschädigten Produkten bessergestellt. Bislang lag ein Gewährleistungsfall in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang grundsätzlich die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak findet, dass die neuen Regelungen Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen schaffen: „Damit machen wir das Vertragsrecht fit für die Zukunft.“

Mit diesem digitalen Vertragsrecht kommen moderne Regelungen für alle digitalen Produkte in das Bürgerliches Gesetzbuch. Es soll somit Rechtssicherheit für Anbieter und Verbraucher gegeben. Die Pflichten für Anbieter digitaler Produkte seien besser geregelt und Einzelfallentscheidungen, wie sie bisher vorkamen, entsprechend obsolet.

Nicht konkret genug

Vage bleibt das Gesetz allerdings in einem wichtigen Punkt, nämlich der Dauer der Update-Pflicht. Diese ist nicht konkret festgelegt. Es wird nur von einem Zeitraum gesprochen, den ein Nutzer im Durchschnitt erwarten könne. Zudem wurde nicht geregelt, wie häufig und in welchen zeitlichen Abständen ein Gerät ein Update bekommen muss.

Der Bundestag hat mit der Neuregelung eine europäische Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in nationales Recht umgesetzt. In selbiger wird die Gewährleistung und Updatepflicht geregelt. Sie entscheidet unmittelbar mit über die Langlebigkeit von Produkten. „Umso unverständlicher und enttäuschender ist es daher, dass die Bundesregierung die nationalen Spielräume bei der Richtlinienumsetzung nicht nutzt, sondern lediglich den europäischen Mindeststandard erfüllt“, heißt es aus einem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie weiteren Abgeordneten.

Kritik kommt ebenfalls von Seiten der Anbieter, in diesem Fall vertreten durch den Bitkom. So erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Das beschlossene Gesetz wird in der Praxis neben den großen Umstellungsaufwänden aber auch Unsicherheiten auslösen. Es bleibt zum Beispiel unklar, wie lange die smarten Geräte oder Apps, E-Books und Streaming-Angebote künftig aktualisiert werden müssen. Lebenslange Update-Verpflichtungen etwa sind unrealistisch und würden die Geräte und Produkte deutlich verteuern, was nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sein kann. Es ist jetzt die Aufgabe der Anbieter, Update-Zeiträume anzubieten, die mit weiterhin stabilen Preisen einhergehen und diese transparent zu kommunizieren.“

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