Zugriffskontrolle, Protokollierung, Verschlüsselung Rathaus 2.0: digital und trotzdem rechtskonform

Autor / Redakteur: Sergej Schlotthauer / Susanne Ehneß

Während es bei der IT-Infrastruktur in den meisten Behörden um die Datensicherheit bereits recht gut bestellt ist, werden Schutzmaßnahmen für Endgeräte bislang nur zögerlich eingeführt. Eine Einschätzung von Egosecure-CEO Sergej Schlotthauer.

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„Citizen-Data“ vom IT-Sicherheitsanbieter Egosecure aus Baden-Württemberg basiert auf der Erfahrung von circa 250 Stadtverwaltungen und Landratsämtern, die bereits Lösungen des Unternehmens im Einsatz haben
„Citizen-Data“ vom IT-Sicherheitsanbieter Egosecure aus Baden-Württemberg basiert auf der Erfahrung von circa 250 Stadtverwaltungen und Landratsämtern, die bereits Lösungen des Unternehmens im Einsatz haben
(Bild: Egosecure)

Datenschutz ist ein Grundrecht aller Menschen in Deutschland. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Absicherung dieser Informationen – das gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern insbesondere auch für die Öffentliche Verwaltung.

Bei den dort erhobenen, verarbeiteten und archivierten Informationen handelt es sich in erster Linie um sogenannte „personenbezogene Daten von natürlichen Personen“ – also persönliche Daten, die Bürger den Gemeinden, einer Stadt oder einem Landkreis anvertrauen, damit diese die Verwaltungsarbeit im Dienste der Bürger erledigen können.

Die Datenschutzbeauftragten der Länder setzen beim Bürgerdatenschutz auf den „gut informierten Bürger“, der bewusst entscheiden kann, welchen Anspruch er an den Schutz seiner Daten stellt (vgl. Datenschutzbericht NRW 2013). Somit stehen alle Öffentlichen Verwaltungen in der Pflicht, denn ein hohes Sicherheitsniveau erhöht das Bürgervertrauen. Umgekehrt können Datenverluste schnell zum Politikum werden.

Konkrete Maßnahmen

Aus dem § 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können IT-Verantwortliche in kommunalen Verwaltungen ganz konkrete technischen Maßnahmen entnehmen, die zwingend eingeführt werden müssen, wenn man Bürgerdaten gesetzeskonform verarbeiten möchte.

Viele dieser Maßnahmen beziehen sich auf die Server und die IT-Infrastrukturen und sind in den meisten Verwaltungen auch schon ganz gut umgesetzt – hier geht es zum Beispiel um Datensicherungskonzepte, IT-Notfallmanagement, Firewalls oder Antiviren-Scanner.

Ganz anders sieht es jedoch bei den Themen aus, die die Endgeräte betreffen – also jener Geräte, an denen die Verwaltungsmitarbeiter ihre Tätigkeiten verrichten. Auch für diese Geräte gibt es ganz konkrete Vorgaben im Gesetz, jedoch findet man sie nur selten wirklich adäquat umgesetzt.

Es geht dabei beispielsweise um die Zugriffskontrolle, die Protokollierung von Datenzugriffen oder die Verschlüsselung von Daten, die transportiert werden.

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