Verwaltungsdienstleistungen aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen online mit wenigen Mausklicks erledigen – nach dem Willen der Bundesregierung sollte das für Bürgerinnen und Bürger eigentlich spätestens Ende 2022 Wirklichkeit werden. Doch die Realität sieht anders aus: Digitale Verwaltungsservices liegen vielerorts noch in weiter Ferne. Um hier schneller voranzukommen, braucht es neben einer gesetzlichen Neuregelung vor allem eins: pragmatische Lösungen.
Viele Bürger würden am liebsten digital mit ihrer Verwaltung kommunizieren. Aber noch liegen digitale Verwaltungsservices vielerorts in weiter Ferne. Um das zu ändern, braucht es mehr Pragmatismus
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht gehörig unter Druck: Der Bundesrechnungshof wirft dem BMI in seinem jüngsten Bericht zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Schönfärberei vor. „Das BMI hat mit seinen Berichten und seinem Internetauftritt den Eindruck erweckt, dass die Digitalisierung der Verwaltung bereits weit vorangeschritten sei. Tatsächlich hat der Bund selbst erst 3,8 Prozent seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert“, heißt es in dem Bericht. Auch wenn das BMI dieser Darstellung widerspricht, steht fest: Bei der Umsetzung des größten Digitalisierungsprogramms aller Zeiten gibt es auf Bundesebene bis zur „Zielmarke“ Ende 2022 noch Einiges zu tun. Betrachtet man zudem den aktuellen Stand der Digitalisierung der Verwaltung in Bundesländern und Kommunen, wird ebenfalls deutlich, dass längst nicht alle OZG-Leistungen bis Jahresende flächendeckend bereitgestellt werden können.
Mammutaufgabe für Bundesinnenministerium
Dem BMI, das auch unter der neuen Regierung die Verantwortung für die OZG-Umsetzung trägt, steht also eine herausfordernde Zeit ins Haus. Denn einerseits müssen noch möglichst viele Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 OZG-konform digitalisiert werden. Andererseits braucht es Ideen und Ansätze, wie die Verwaltungsdigitalisierung ab 2023 noch schneller und effizienter vorangebracht werden kann – und welche gesetzliche Grundlage dafür erforderlich ist.
Die Weichen dafür sind gestellt: Das BMI hatte bereits Anfang des Jahres die Weiterentwicklung zu einem „OZG 2.0“ angekündigt, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. „Gegenwärtig finden vorbereitende Gespräche zu möglichen Rechtsänderungen am Onlinezugangsgesetz statt“, heißt es in einer Antwort (20/3140) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Geplant ist, im Rahmen von interdisziplinären Workshops unter Federführung des BMI die Strukturen und Inhalte des neuen Gesetzes zu erarbeiten.
Dabei bilden die Dresdner Forderungen der Kommunen eine wichtige Rahmenbedingung. Insbesondere der Wunsch nach einem „One-Stop-Shop“, in dem IT-Prozesse zur Leistungserbringung von zentralen Aufgaben bereitgestellt werden, sollte Beachtung finden. Zudem ist es aus Sicht der Kommunen unerlässlich, die Verwaltungsdigitalisierung durchgängig anzugehen, also weit über das Front-End hinaus zu denken. Den Weg dahin ebnen workflow-orientierte, intelligente Systeme. Diese unterstützen die Verwaltung dabei, ihre Leistungen zu automatisieren sowie durchgängig und medienbruchfrei bis ins Back-End zu integrieren. Damit sich die Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, sollten diese Systeme zentral von Bund und den Ländern für die Kommunen bereitgestellt werden.
Einen weiteren wichtigen Punkt zur Ausgestaltung des OZG-Nachfolgegesetzes hat der Normenkontrollrat geliefert: Den „Digitaltauglichkeitscheck für Gesetze“. Die Forderung danach findet sich sogar im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wieder. Hier heißt es dazu: „Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck)“. Ziel ist es, von Beginn an die Umsetzbarkeit im Blick zu behalten.
Digitale Verwaltungsprozesse zum Anfassen
Fragt sich, wie das konkret gelingt? Was ist nötig, damit die Verwaltung einen Antrag innerhalb weniger Stunden prüfen und genehmigen kann? An welcher Stelle kann ein intelligentes System zentralisiert eingesetzt werden, um die Verwaltung zu entlasten? Was braucht es, um die Umsetzungsgeschwindigkeit des OZG drastisch zu erhöhen? Bei der Beantwortung dieser Fragen spielen agiles Prototyping und der Einsatz moderner Technologien eine zentrale Rolle.
Das Telekom Public Innovation Lab liefert dafür wichtige Hilfestellungen. Umsetzungsverantwortliche, Verwaltungsangestellte und Administratoren der Verwaltung finden hier eine Simulationsumgebung, in der sie digitale Verwaltungsprozesse End-to-End entwickeln, Vorgänge digital per Workflow realisieren, Schnittstellen und Back-End-Integrationen real implementieren und so im Rahmen von Proof of Concept (PoC) und schnellen Prototypen verproben können. Kurz: Die Plattform ermöglicht digitale End-zu-End-Verwaltungsprozesse zum Anfassen.
Das Reallabor basiert auf einem Ökosystem verschiedener, modularer und praxiserprobter Komponenten. Dabei kommt eine Mischung aus modernen Methoden und Technologien, bewährten Eigenprodukten, etablierter Standardsoftware und Open Source Software zum Einsatz. Zudem lässt sich die Plattform einfach um weitere Komponenten und neue, innovative Technologien und Lösungen erweitern, die dann live verprobt werden können.
Stand: 08.12.2025
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Dieser modulare Ansatz gewährleistet, dass sich die simulierten End-to-End-Verwaltungsprozesse auf die Zielarchitekturen der Verwaltungsrechenzentren einfach und unkompliziert überführen lassen. Im Zentrum des Labs orchestrieren zwei Low-Code-Plattformen einerseits die Verwaltungsvorgänge und andererseits die Schnittstellenkommunikation und -integration, welche ein laufendes, im agilen Sinne projektbegleitendes Prototyping ermöglichen – und zwar bis zum OZG Reifegrad 4. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Ausgestaltung des OZG 2.0 im Hinblick auf eine durchgängige Verwaltungsdigitalisierung. Das Lab bietet darüber hinaus die Möglichkeit, neue Gesetze mittels PoC und Prototyping einem Digitalcheck zu unterziehen.