Umgang mit personenbezogenen Daten

Privacy Shield 2.0: Erhebliche Zweifel

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EuGH hat letztes Wort

Vor diesem Hintergrund erscheinen die aktuellen politischen Bemühungen um eine Einigung als reines Lippenbekenntnis. Sollte die EU-Kommission dennoch einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erlassen, der bescheinigt, dass das Abkommen dem Datenschutzniveau der Europäischen Union entspricht, wird eine solche Vereinbarung nicht lange Bestand haben.

Ich hege erhebliche Zweifel daran, dass das neue Trans-Atlantic Data Privacy Framework und die damit verbundenen Rechtsänderungen in den Vereinigten Staaten ein der Sache nach gleichwertiges Grundrechtsschutzniveau begründen werden. Ein Angemessenheitsbeschluss wird daher zügig vor dem EuGH angegriffen werden. Das letzte Wort hat der EuGH. Schrems III lässt grüßen.

Die Leidtragenden sind die europäischen Unternehmen. Diese benötigen für ihre Digitalisierungsstrategien und die Homeoffice-Realität seit Beginn der Corona-Pandemie jetzt Rechtssicherheit bei der Nutzung von Cloud- und Collaboration-Systemen, wie Microsoft Teams und Microsoft SharePoint Online. Denn auch die Standardvertragsklauseln können eine solche Rechtssicherheit nicht gewähren, auch wenn dies immer wieder von den Anbietern behauptet wird.

Möglich ist Rechtssicherheit letztlich nur mit einer technischen Lösung, bei der sensitive Daten von den Arbeitsprozessen und Serviceangeboten außereuropäischer Cloud-Provider abgekoppelt werden. Auf diese Weise lassen sie sich selbstbestimmt an jedem beliebigen Ort speichern – auf dem eigenen Server beispielsweise oder bei einem europäischen Cloud-Anbieter. Der Vorteil: Die Kollaborations- und Cloud-Dienste von Microsoft & Co bleiben wie gewohnt im Einsatz – die Kontrolle über die Daten aber liegt beim Unternehmen selber.

Prof. Dr. Dirk Heckmann
ist Teil des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München.

Bildquelle: KILIAN BLEES/BIDT

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