In Deutschland ist ein Trend erkennbar: Ein Bundesland nach dem anderen geht derzeit dazu über, dass Öffentliche Auftraggeber (fast) nur noch elektronische Rechnungen annehmen. Damit wird aus einer Möglichkeit eine Pflicht. Und die E-Rechnung gewinnt deutlich an Relevanz.
Die Möglichkeit zur Einreichung von E-Rechnungen besteht in der EU flächendeckend bereits seit April 2020 und ergab sich aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU.
Diese versteht als E-Rechnung ausschließlich maschinenlesbare Formate, weswegen es in der Praxis häufig um die XRechnung als bevorzugtes Format geht. Technische Infrastrukturen für die Verarbeitung der E-Rechnungen sind inzwischen bei zahlreichen Städten, Kommunen, Behörden und Universitäten vorhanden, viele davon mit den Lösungen der xSuite.
Einem weiteren Zuwachs an E-Rechnungen steht also von Seiten der Öffentlichen Verwaltung nichts mehr im Wege.
Eindämmung der Umsatzsteuerhinterziehung
Nicht nur als Baustein der Digitalisierung wird die E-Rechnung angesehen, sie lässt sich – verbunden mit einem digitalen Echtzeit-Steuerreporting – zudem als wirksames Mittel zur Eindämmung der Umsatzsteuerhinterziehung einsetzen. Genau diese will die Bundesregierung bekämpfen, und zwar mit digitalen Mitteln. Ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen – wie es in anderen Ländern schon funktioniert – soll eingeführt werden.
Die Einführung eines solchen Systems würde das Volumen an E-Rechnungen schlagartig steigern. Auch wenn eine Regelung auf Bundesebene nicht kommen sollte, haben die Verpflichtungen der Länder für die Öffentlichen Auftraggeber bereits einen ähnlichen Effekt. Um dem steigenden Aufkommen an E-Rechnungen begegnen zu können, empfehlen sich E-Rechnungsportale, über die Kreditoren ihre Rechnungen hochladen können. Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland, die ein solches Portal anbieten wollen, ist mittlerweile PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) Pflicht – vergleichbar einem Einschreiben mit Rückschein.
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