Die aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Sektor machen die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden unerlässlich. Die vorhandenen Konzepte sind jedoch oftmals veraltet. Was muss sich also ändern, und welche Pilotprojekte gibt es bereits? Das erklären Philipp Kuscher und Marco Brunzel.
Bedarfe für Weiterbildungen werden klassischerweise durch behördenweite Abfragen in der Regel einmal im Jahr ermittelt – ein Konzept, das dem schnellen Wandel der heutigen Zeit nicht mehr gerecht wird.
(Bild: Mediaparts – stock.adobe.com)
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen – Wohnen, Energiewende, Bildung – sowie schwindender Ressourcen (Demographischer Wandel, Fachkräftemangel, usw.) sind Bund, Länder und Kommunen gezwungen, neue Wege einzuschlagen. Organisations- und Personalentwicklung gelten als Erfolgsfaktor für die Bewältigung der bestehenden Herausforderungen, deren wichtigster Baustein die gezielte Förderung von Kompetenzen ist. Dazu gilt es, die berufliche Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Sektors grundlegend zu transformieren.
Weiterbildung als ungeliebtes Stiefkind
Mit Unterstützung von Bund und Ländern wurde eine Vielzahl an neuen und innovativen Lernangeboten wie der eGovCampus und der KommunalCampus geschaffen. Damit wurden durch föderale Kooperationen digitale Lernangebote für Digitalkompetenzen geschaffen, welche nun auch von Behörden für ihre Mitarbeitenden genutzt werden müssen. Der Blick in die Praxis zeigt, eine moderne Weiterbildung, sowohl in der Art und Weise als auch mit den dazugehörigen Ressourcen, wurde in vielen Behörden zu lange vernachlässigt. Trotz vereinzelter Best Practices berichten uns immer wieder Behördenvertreter und -vertreterinnen (von Bundes- bis Kommunalebene) von minimalen Budgets pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin und teilweise aus der Zeit gefallenen Fort- und Weiterbildungskonzepten. Um hier möglichst schnell neue Wege einzuschlagen, gilt es, folgende Fragen zu bearbeiten:
Wie werden Angebote identifiziert, konzipiert, angeboten und weiterentwickelt?
Wie lassen sich benötigte Ressourcen für eine angemessene Weiterbildung kalkulieren und bereitstellen?
Wie messen wir den Erfolg bzw. die Wirkungen von Maßnahmen?
Sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit ihren Kompetenzbedarfen nutzergerecht adressiert und im Weiterbildungsprozess optimal beteiligt?
Von Katalogen zu Lernplattformen
Bedarfe für Weiterbildungen werden klassischerweise durch behördenweite Abfragen in der Regel einmal im Jahr ermittelt oder ergaben sich durch gesetzliche Änderungen oder die Einführung von IT-Anwendungen (z.B. eAkte). Noch viel zu selten werden Weiterbildungsangebote an einem strategisch ausgerichteten, strukturierten und wirkungsorientierten Verfahren auf der Basis von dafür ermittelten individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten ausgerichtet. So werden Informationen über verfügbare Angebote (Trainings, Seminare, etc.) verschiedener Träger meist in zentralen Fortbildungskatalogen festgehalten, die die Mitarbeitenden häufig eigenständig durchforsten müssen. Häufig bestehen in der Praxis nur wenige Anreize, z.B. über Zielvereinbarungen, sich regelmäßig weiterzubilden. Viele Führungskräfte sehen Weiterbildungen aufgrund der unzureichenden methodischen und fachlichen Aktualität zudem eher kritisch – was wiederum kaum zur Verbesserung der bestehenden Praxis führt. Um die Verwaltung als das grundlegende „Betriebssystem der Gesellschaft“ auf die Anforderungen der Zukunft auszurichten, sollten Weiterbildungskonzepte zwingend auf personalisierbaren Kompetenzfindern wie FINDIG.sh und modularen Lernplattformen wie den eGovCampus oder KommunalCampus aufsetzen. Denn Weiterbildung muss zukünftig personalisiert gedacht und umgesetzt werden, sowohl themenbezogen als auch von der Art und Weise des Lernangebots und der Lernformate – von MOOCs bis persönliches Coaching.
Kommunales Beispiel für individualisierte Lösungen
Die Kompetenzbedürfnisse der Mitarbeitenden im Blick – auf diesen Weg hat sich die Stadtverwaltung Ludwigshafen wissenschaftlich unterstützt mit ihrem prämierten Projekt „Arbeitsplatz der Zukunft“ gemacht. Im Rahmen der Umsetzung kommt dem Aufbau bzw. der Nutzung einer hoch modularen und personalisierbaren Lernplattform eine zentrale Bedeutung zu. Um von Anfang an auf eine interkommunale Lösung zu setzen, hat die Stadt bereits 2020 mit dem Projekt „MRN-Akademie“ die Gründung einer interkommunalen Genossenschaft mit initiiert. Zwischenzeitlich hat die Stadt zusammen mit dem KommunalCampus ein erstes Projekt zur Entwicklung und Umsetzung individueller Lernpfade auf der Basis einer personalisierten Lernplattform umgesetzt. Ziel ist es, für jede Stelle und alle Beschäftigten auf dieser Grundlage eine anspruchsvolle und motivierende berufliche Perspektive zu erarbeiten. Das Pilotprojekt unterstreicht den Bedarf für individualisierte Lösungen.
Ausblick und Appell für zukünftige Weiterbildung
Die Erkenntnis, dass die bisherige Kultur und Form der Weiterbildung in der Behördenpraxis weder zeitgemäß noch zielführend ist, ist nicht neu. Die bestehenden bzw. noch vor uns liegenden Herausforderungen (insbesondere mit Blick auf den demographischen Wandel im öffentlichen Sektor) erhöhen jedoch aktuell den Druck, neue Wege zu beschreiten. Dazu sollten die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen weiterhin gemeinsam die folgenden Themen mutig angehen:
1. Moderne Lernnetzwerke und -plattformen wie den eGovCampus oder den KommunalCampus verwaltungsübergreifend etablieren.
3. Personalisierte und modulare Lernangebote anstelle standardisierter Schulungen.
4. Anreize für Weiterbildung schaffen (z.B. als Kriterium für Beförderungen, flexible Arbeitsformen)
Diese Handlungsfelder werden wir nochmal in einem wissenschaftlichen Kontext vertieft untersuchen und laden Sie dazu ein, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen und das Thema weiter voranzubringen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Die Autoren
Philipp Kuscher ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Stein-Hardenberg Institut. Marco Brunzel ist Fellow am Stein-Hardenberg Institut.