Stadtportal München wehrt sich gegen Gerichtsurteil
Laut Urteil des Landgerichts München ist beim offiziellen Stadtportal nicht erkennbar, dass es sich um eine staatliche Publikation handelt. Die Stadt hat Berufung eingelegt.
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Das Landgericht München I hat Mitte November einer Klage von Münchner Zeitungsverlagen stattgegeben, wonach das offizielle Stadtportal – betrieben durch die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München – gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Laut Urteil biete der Internetauftritt des Portals eine Fülle von Informationen, die den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift – jedenfalls subjektiv – entbehrlich mache.
Die Inhalte des Portals beschränkten sich nicht auf Sachinformationen, sondern berichteten über das gesellschaftliche Leben in München. „Auch im Layout bedient sich www.muenchen.de einer derart (boulevard-) pressemäßigen Illustration mit Überschriften, Zwischenüberschriften, Bildern, Zitaten und unterhaltsamem Text, dass die verfassungsmäßigen Zulässigkeitsgrenzen überschritten seien“, heißt es im Urteil. Es sei insgesamt nicht mehr erkennbar, dass das Stadtportal eine staatliche Publikation darstelle.
Die Stadt München hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, da sie ihr Stadtportal keineswegs als Wettbewerb zur Lokalpresse sieht. „muenchen.de konkurriert nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten. Unser Stadtportal ist eine Online-Image-Broschüre, die für Münchner und Pendler, aber vor allem auch für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten muss“, stellt Geschäftsführer Lajos Csery klar. „Gerade der Tourismus gehört zu den wesentlichen Wirtschaftsfaktoren unserer Stadt. Wir müssen unsere Stadt den Menschen umfassend präsentieren, wenn wir uns gegenüber anderen internationalen Metropolen erfolgreich behaupten wollen.“
Die Webseite müsse Lust auf München machen – und dies gelinge nur mit informativen Inhalten, die ansprechend gestaltet seien. „Fotos, Überschriften und lesbare Texte auf einer Webseite zu veröffentlichen, muss auch einem Unternehmen in Öffentlicher Hand erlaubt sein – es ist Standard im Internet“, betont Csery.
München ist mit dem Vorwurf, zu presseähnlich zu agieren, nicht allein. Auch gegen das Stadtportal www.dortmund.de wurde geklagt. Das Landgericht Dortmund hatte Inhalte von dortmund.de als wettbewerbswidrig untersagt. Das Oberlandesgericht Hamm hingegen sieht die Rechtslage offenbar anders. In einem Hinweis des Gerichts an die Parteien des Verfahrens heißt es: „Auch wenn redaktionelle Elemente der meinungsbildenden Presse (z. B. Interviews) Verwendung gefunden haben, ist das Stadtportal nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand insgesamt als gemeindliche Publikation erkennbar, die zu einem geringen Teil in unzulässiger Weise auch über nicht gemeindliche Themen berichtet.“
Screenshots der Stadtportale München und Dortmund:
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