Genau da liegt aber eine der Ursachen für den so langsamen Fortschritt in Sachen Digitalisierung. In den Strukturen: Bund, 16 Länder, rund 11.000 Kommunen (mit hunderten Ministerien und hundertausenden kommunalen Fachbereichen). In einem Grundgesetz, das „nur“ Bund und Länder kennt, und Landesverfassungen, in denen die kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben ist. Stadtstaaten, in denen der Ministerpräsident zugleich Oberbürgermeister ist, und Flächenstaaten, in denen es sehr viele (Ober-)Bürgermeister und Landräte gibt, die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich schon lange vor der Gründung des IT-Planungsrates (und erst recht lange vor der Digitalministerkonferenz) erfolgreich einzelne digitale Projekte umgesetzt haben. Nur eben parallel zueinander und keiner gemeinsamen Vision folgend.
Genau deshalb sind wir gut in der Elektrifizierung einzelner Bestandteile von Verwaltungsleistungen. Aber von echter digitaler Transformation, von einer durchgängigen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sind wir noch weit entfernt; und hier sprechen wir „nur“ über die Digitalisierung von Leistungen der Verwaltung für die Bürger. Die ebenso wichtige Binnen-Digitalisierung, also der internen Abläufe (E-Akte, Wissensmanagement, Kompetenzförderung usw.) oder Smart-City-Anwendungen, bleiben dabei noch außen vor.
Die Verantwortlichen sollten den Weg schrittweise für bundesweit zentrale, durchgängig digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen frei machen.
(Bild: Jittapon - stock.adobe.com / KI-generiert)
Das neu gegründete Bundes-Digitalministerium trägt den Namen „…für Digitalisierung und Staatsmodernisierung“. Mit Blick auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen wäre es sehr wünschenswert, wenn es seine Arbeit mit dem zweiten Teil des Namens beginnt: Erst die Strukturen hinterfragen, bestehende Abläufe optimieren, Organisationen straffen, wirklich entbürokratisieren – und das nicht nur beim Bund selber, sondern auf allen Verwaltungsebenen. Transformieren eben. Und sich dann erst um das Digitalisieren kümmern. Das Ziel sollte sein: Machen, was geht – und die rechtlichen Regelungen gegebenenfalls anpassen. Nicht andersherum.
Wohlgemerkt, hier geht es weder um die Abschaffung des Föderalismus noch um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Aber sollten wir im Zeitalter der Digitalisierung nicht endlich zur Kenntnis nehmen, dass nicht mehr alle der 10.000 Verwaltungsleistungen „vor Ort“, also in den Kommunen, erbracht werden müssen? Mutet nicht manches, was früher ein Bürgerservice war, heute als Anachronismus an? Sollten wir uns nicht endlich den Vorschlag des Deutschen Städtetages zu eigen machen, der seit Jahren seiner Umsetzung harrt? Nämlich immer dann, wenn es sinnvoll ist, eine Rückdelegation der Verantwortung für die Digitalisierung von einzelnen Verwaltungsleistungen auf die rechtliche „Verursacherebene“ vorzunehmen. Im Klartext also von den Kommunen auf den Bund, schließlich basieren die allermeisten der Verwaltungsleistungen ja auf Bundesrecht.
Kein Zentralismus, aber mehr zentrale Lösungen
Statt vor Ort mit unbestritten hohem Engagement, aber ebenso hohem Ressourceneinsatz, weiter auf dezentrale Lösungen zu setzen (und diese dann mit weiterem Aufwand interoperabel zu gestalten), sollten die Verantwortlichen schrittweise den Weg frei machen für bundesweit zentrale, durchgängig digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen. Das könnte ein Schwerpunkt der Arbeit des IT-Planungsrates sein: Gemeinsam mit ausgewählten digitalen Vorreiter-Kommunen schrittweise zentrale (Plattform-)Lösungen für bis dato noch dezentrale Angebote forcieren.
Beispiele gefällig? Brauchen wir zur Zulassung von Neufahrzeugen denn wirklich über 700 Zulassungs behörden in Deutschland? IT-technisch ginge das einschließlich eines digitalen Nummernschildes auch zentral digital. Benötigen wir tatsächlich mehrere tausend Standesämter in Deutschland, um Geburtsanzeigen entgegenzunehmen? Könnte das nicht in einer Vielzahl von Geburten direkt aus dem PC der Hebamme heraus in einen digitalen Prozess einfließen?
Statt wirklich eine Lösung für alle (EfA-Prinzip) und die dann Ende-zu-Ende zu digitalisieren, beschränken sich derzeit nahezu alle auf einen digitalen Zugang (= Onlinezugangsgesetz), einen Rückkanal („Anfang + Ende“) und eine digitale Unterstützung der Arbeit dazwischen (Binnendigitalisierung und Registermodernisierung). Aber erst ein wirklich durchgängiger, vollständig automatisierter Prozess ohne Mensch-Maschine-Schnittstellen schafft einen echten Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, die 24/7 „bedient“ und deren Ressourcen wirklich geschont werden.
Stand: 08.12.2025
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Funktionelle Verwaltung für Frieden und Freiheit
Abgesehen davon erhalten wir damit auch künftig die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltungen, die sich – trotz aller eingangs erwähnter Herausforderungen – dann endlich wieder mit ausreichend viel Personal um die vielen ihrer Aufgaben kümmern können, die ohne menschlichen Einsatz nicht vorstellbar sind.
Es sei noch angemerkt: Ich weiß auch nicht, ob es wirklich so klappt, wie ich es mir vorstelle. Aber es könnte! Und ich bin in der komfortablen Situation, das, was ich anrege, nicht (mehr) umsetzen zu müssen. Warum gebe ich dann überhaupt „meinen Senf“ dazu? Weil ich als Bürger dieses Staates weiterhin in einer Demokratie leben möchte, die mir Frieden und Freiheit garantiert. Und zu einem funktionierenden Staat gehört auch eine verlässlich funktionierende Verwaltung, sie ist nachgerade die Basis der Demokratie, der Garant für Rechtssicherheit in allen Lebenslagen.
Prof. Dr. med. Andreas Meyer-Falcke ist selbsterklärter „Unruheständler“ und war von 2020 bis Ende 2023 CIO (Chief Information Officer) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Bereits von 1993 bis 2009 hatte der studierte Humanmediziner Tätigkeiten in verschiedenen Ministerien des Landes NRW ausgeübt, insbesondere mit den Schwerpunkten Arbeit und Gesundheit, Personal, Organisation und IT. Von 2009 bis 2011 leitete er das Strategiezentrum Gesundheit/Gesundheitscampus NRW, von 2012 bis 2020 zeichnete er als Beigeordneter der Landeshauptstadt Düsseldorf verantwortlich für die Geschäftsbereiche Personal, Organisation, IT, Gesundheit und Bürgerservice. Zu dieser Zeit war er auch Verbandsvorsteher der ITK-R, der IT-Tochter der Kommunen im Rheinland.