Derzeit gibt es in 14 Ländern die Möglichkeit, per Internet zu wählen. Mit den dortigen Erfahrungen und einer Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse hat sich das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) befasst.
Zum Thema E-Voting hat das TAB eine Studie durchgeführt.
In einer Kurzstudie hat sich das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, kurz: TAB, mit dem Thema E-Voting beschäftigt. Damit ist eine Stimmabgabe via Internet gemeint – sowohl mittels spezieller elektronischer Wahlgeräte im Wahllokal als auch zuhause mit privaten Endgeräten und ohne Aufsicht durch die Wahlhelfer.
Dieses Verfahren hat nach Ansicht des TAB Vor- und Nachteile. Vorteile seien „Inklusions- und Effizienzaspekte“ sowie die „Hoffnung auf eine höhere Wahlbeteiligung“. Die Nachteile beziehen sich hauptsächlich auf die verwendete Technik und das Risiko der Wahlmanipulation – „in einem Ausmaß, wie es bei der Brief- und Urnenwahl schlicht nicht möglich wäre“. Zudem bestehe ohne eine Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des E-Votingsystems die Gefahr, dass etwaige Manipulationen gar nicht entdeckt würden.
Ob sich ein Land angesichts dieser Vor- und Nachteile für oder gegen Online-Wahlen entscheidet, ist laut Studie auch vom Vorhandensein sonstiger eGovernment-Angebote abhängig. Gibt es entsprechende Angebote, könne das E-Voting einfach in das bestehende Ökosystem integriert werden – wie beispielsweise im schweizerischen Neuenburg oder in Estland –, zudem sei dann die Akzeptanz durch die Bevölkerung größer.
Nicht ganz geheime Wahl
Das Wahlgeheimnis wird am besten bei der Stimmabgabe direkt im Wahllokal gewahrt. Das wird durch die Studie bestätigt, die das E-Voting hierbei auf eine Stufe mit der Briefwahl stellt – „da die beiden Distanzwahlverfahren in Umgebungen genutzt werden, in denen Wahlvorstände nicht direkt wie im Wahllokal auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses achten können“. Beim E-Voting komme allerdings noch die Gefahr durch Angriffe auf Endgerät, Übertragung oder Speicherung hinzu. Zwar gebe es grundsätzlich technische und kryptografische Ansätze, diese seien aber „sehr komplex, fehleranfällig und teuer“. Völlig offen sei außerdem die Langzeitabsicherung des Wahlgeheimnisses bei der Online-Wahl.
Ungültig ist unmöglich
Besser als Brief- oder Urnenwahl ist das E-Voting laut Studie bei der Korrektheit der Stimmenauszählung. Zudem könne beim E-Voting „grundsätzlich die Unversehrtheit des gesamten Wahlergebnisses durch unabhängige Auditor:innen nachvollzogen werden, sofern die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit gegeben ist, um Manipulationen aufzudecken“, heißt es. Hier dürfe allerdings nicht mit ausgedruckten und versandten Codes gewählt werden – wie das in der Schweiz der Fall sei –, da diese Codes abgefangen werden könnten.
Und bei einer weiteren Sache schneidet das E-Voting besser ab als die Wahl im Wahllokal: Eine unbeabsichtigte ungültige Stimmabgabe ist unmöglich. Damit könnte diese Wahlmethode einen etwas größeren Einfluss auf das Wahlergebnis haben als die Präsenz- und Briefwahl – was wiederum die Wahlgleichheit beeinträchtige, allerdings „in sehr geringem Maße“.
Das TAB geht davon aus, dass im Zuge zunehmender gesellschaftlicher Erwartungen durch mehr eGovernment-Dienste das E-Voting auch bei deutschen Bundestagswahlen denkbar wäre.
Bundestagswahl online?
Derzeit sei das noch nicht möglich, weil dem die aktuelle Auslegung des Wahlrechtsgrundsatzes der Öffentlichkeit durch das Bundesverfassungsgericht entgegenstehe. Diese verlange eine Nachvollziehbarkeit des E-Voting-Prozesses durch die breite Öffentlichkeit. „Allerdings zeigt die weltweit geringe Verbreitung von E-Voting in Demokratien mit höherem Digitalisierungsgrad als Deutschland, dass dies nicht zwingend so kommen muss“, heißt es dazu in der Studie.
Dass es in Deutschland zu Online-Wahlen auf Bundesebene kommt, hält das TAB jedoch für unwahrscheinlich. Zu den Gründen heißt es in der Studie erläuternd: „Dazu dürfte auch die verschärfte Bedrohungslage durch Cyberattacken und die Befürchtung beitragen, dass die Einführung von E-Voting Kräften Vorschub leisten könnte, die Vorwürfe von Wahlmanipulationen erheben, die aufgrund fehlender Überprüfungsmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit bei Internetwahlen schwer auszuräumen wären.“
Stand: 08.12.2025
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