Wie kompliziert kann es sein, 200 Euro an alle Studierenden, Fachschüler und Fachschülerinnen in der Republik zu überweisen? Komplizierter, als man vermuten könnte! Das operative Leitungsteam für das Projekt www.einmalzahlung200.de gibt Einblicke in den Antrags- und Auszahlungsprozess.
Um die 200 Euro Einmalzahlung an Studenten sowie Fachschüler auszahlen zu können, wurde das Portal einmalzahlung200.de ins Leben gerufen
(Bild: VectorMine – stock.adobe.com)
Die Rahmenbedingungen waren denkbar simpel: Jeder Bildungsteilnehmende, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer BAföG-berechtigten deutschen Hoch- oder Fachschule lernte und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatte, bekommt 200 Euro Ausgleich zu den gestiegenen Energiekosten. Nun gibt es in Deutschland tausende Ausbildungsstätten mit weit über drei Millionen Anspruchsberechtigten, auf die diese Kriterien zutreffen – das sind über vier Prozent der Gesamtbevölkerung, darunter viele Minderjährige und sehr viele ausländische Bildungsteilnehmende ohne deutsche Meldeadresse.
Ein Großteil der Zielgruppe besitzt kein einheitliches, technisch verwendbares Merkmal zur Identifikation, wie SteuerID oder Rentenversicherungsnummer. Und über drei Millionen Anträge innerhalb kurzer Zeit fachlich zu prüfen – das schafft keine Behörde in Deutschland.
Fokus auf Tempo im Backend
Für eine schnelle Antragstellung hätte theoretisch ab der Entscheidung zur Zahlung ein Antragsformular online bereitstehen können. Jeder hätte Angaben machen und Nachweise hochladen können. Notwendige Angaben zu den Antragstellenden und den erforderlichen Nachweisen wären so schnell erhoben worden. Aber wer soll die Berechtigung im Nachhinein prüfen? Es gibt hunderte Formen von Nachweisen, niemand kennt diese alle und könnte digitale Fälschungen erkennen. Jeder Einzelfall wäre mit unverhältnismäßig hohen Prüfaufwänden einhergegangen – was im Übrigen auch für einen Papierantrag gilt. Die Berechtigung für einen Antrag sollte also vorab festgestellt sein.
Auf dieser Grundlage kann die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen. Sachbearbeitende müssen Anträge nur bei wenigen Einzelfällen manuell prüfen. Die Antragsbearbeitung könnte so zu über 99 Prozent automatisiert werden, und das minutenschnell.
Schlüsselpositionen für Ausbildungsstätten und zuständige Stellen
Die zahlreichen Ausbildungsstätten hatten die zentrale Funktion, für jede anspruchsberechtigte Person Zugangscodes zu erzeugen, denn nur sie wussten, wer zum Stichtag bei ihnen gelernt hat. Die Listen wurden ausschließlich innerhalb der Ausbildungsstätte verarbeitet und datenschutzkonform verschlüsselt.
Hierfür wurde vom Projekt eine Offline-Webanwendung bereitgestellt und es gab aktive Unterstützung von Herstellern von Campus- und Schulmanagementsoftware.Zwischen Dezember und Februar wurden zahlreiche zuständige Stellen in allen 16 Bundesländern festgelegt, um die Kommunikation mit den Ausbildungsstätten und die administrative Umsetzung des Verfahrens zu gewährleisten. Gut 200 Sachbearbeitende wurden arbeitsfähig gemacht. Nachdem die erforderlichen Rechtsverordnungen in allen Ländern durch die Gremien gebracht worden waren, konnte es endlich losgehen.
Antrag ausschließlich mit BundID
Wie kann sehr sicher festgestellt werden, dass die antragstellende Person auch wirklich die Person ist, die anspruchsberechtigt ist? Zugangscodes können auf potenziell unsicheren Wegen in falsche Hände geraten oder unberechtigt ausgestellt worden sein. Wer will das bei tausenden handelnden Akteuren kontrollieren?
Ein eigener eID-Service wäre für das Vorhaben unverhältnismäßig aufwändig geworden, Bestehendes nachnutzen das Ziel. Das Nutzerkonto BundID war hingegen hervorragend geeignet, um die komplette Zielgruppe sicher zu identifizieren: Ein ELSTER-Zertifikat oder einen Ausweis mit eID-Funktion kann jede Person ab 16 Jahren mit Meldeadresse in Deutschland nutzen. Lediglich für die Zielgruppe unter 16 Jahren oder mit keiner deutschen Meldeadresse musste noch ein Zugangsweg definiert werden. Hierfür wurde das PIN-Verfahren entwickelt, welches sich auch mit der Basisauthentifizierung der BundID einfach nutzen ließ. Wer eine staatliche Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss seine Identität nachweisen, offline wie online.
Ein Leuchtturm für Verwaltungsdigitalisierung
Aus Sicht der Nutzenden wurden die Abläufe vor dem eigentlichen Antrag bisweilen als kompliziert empfunden. Ohne praktische Erfahrungen mit der eID oder ELSTER lauern hierbei durchaus einige Fallstricke. Die überwiegende Masse der Antragstellenden hat dies dennoch in sehr kurzer Zeit gemeistert, was über eine Million abgeschlossene Anträge in weniger als fünf Tagen eindrucksvoll belegen.
Für ein Konzept, welches im Kern auf der Zuarbeit von tausenden Ausbildungsstätten aufbaut, die konzentriert auf relativ wenige zuständigen Stellen in der gesamten Republik orchestriert wurden, kann dies als Erfolg gewertet werden. Unter den gegebenen rechtlichen Bedingungen war ein solches Projekt nicht schneller umsetzbar, auch wenn die Politik es ursprünglich anders „versprochen“ hatte. Das Ergebnis jedoch überzeugt: Das Projekt Einmalzahlung200 ist ein sehr innovativer Ansatz, um im Massenverfahren kosteneffizient Geld an eine heterogene Zielgruppe auszuzahlen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Auf der nächsten Seite: Bernd Schlömer, Staatssekretär für Digitalisierung des Landes Sachsen Anhalt, im Interview