Rechtssetzung neu durchdenken

Law as Code: Gesetze digital statt digitaltauglich gestalten

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Im Ergebnis sollen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft den Rechtscode ohne eigene Übersetzungs- oder Programmierleistungen unmittelbar in ihre Systeme integrieren können. Die erforderlichen Schnittstellen, Austauschformate und Datenstrukturen sind offen und nachvollziehbar zu definieren. Dabei wird auch eine Qualitätsverbesserung erwartet, da bei der Übersetzung in Programmcode auch logische Brüche und Unklarheiten sichtbar würden. Die digitale Rechtsinfrastruktur ermögliche zudem neue Formen der Evaluation und Simulation.

Grundlagen für den Rechtscode

Noch mag das nach Zukunftsmusik klingen, die Initiative hat aber bereits die nötigen Grundelemente definiert:

  • eine einheitliche Rechtscode-Struktur für maschinenlesbare und ausführbare Rechtsnormen als zentrale Grundlage für Law as Code, mit verbindlich definierten Schnittstellen, Austauschformaten und Datenstrukturen. Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollen diesen Rechtsode ohne eigene Übersetzungs- oder Programmierleistungen unmittelbar in ihre Systeme integrieren können;
  • Werkzeuge: Open Source-Editoren, die allen Akteuren offen und kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind;
  • spezialisierte KI-Werkzeuge zur Codierung bestehenden Rechts, die Skalierbarkeit ermöglichen;
  • eine zentrale Bibliothek, die den Rechtscode strukturiert und offen bereitstellt sowie
  • ein Fortbildungsprogramm zur Vermittlung der nötigen Kompetenzen.

Next Steps: Open-Source-Editoren und Community-Aufbau

Auch die nächsten Schritte sind klar: Zum einen die Entwicklung von Editoren – der zentralen Tools. „Ein wichtiger Teil der Realisierung der Law-as-Code-Initiative ist die Entwicklung von Open-Source-Editoren und der Aufbau einer Community darum. Unser Fokus liegt darauf, diese Prozesse gezielt zu unterstützen“, erklärt Jörg Resch, Innovationsmanager mit Schwerpunkt Zukunft Staat bei der SPRIND. Dabei sollen bestehende Lösungen oder in der Entwicklung befindliche Lösungen genutzt werden, wie etwa die der Rulemapping Group, die von der SPRIND gefördert wird. „Technisch wollen wir sicherstellen, dass Unternehmen und Verwaltungen Standards der Law-as-Code-Initiative nutzen können, um Verwaltung zu automatisieren – ohne durch Vendor-Lock-in an bestimmte Tools gebunden zu sein“, verdeutlicht Resch. So werde sich die Initiative durch die Community weiterentwickeln und den Standard mitdefinieren.

Gesamtgesellschaftliches Vorhaben

Das große Anliegen der Initiative ist es, Mitstreiter zu gewinnen und die Akteure zu vernetzen. „Wir sind dabei, das Thema Law as Code zu platzieren und bei den politisch Verantwortlichen zu verankern." Dafür brauche es Information – und auch Überzeugung, so Hakke Hansen.

Die Initiative sieht Law as Code als ein gesamtgesellschaftliches Vorhaben. Für die Umsetzung brauche es „das Wissen, die Erfahrung und die Perspektiven vieler“. Alle relevanten Akteure – Fachanwender, Rechtsentwickler, Standardisierer, Technologieanbieter, zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Entscheidungsträger seien eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.„Insbesondere bitten wir Verbände, Kommunen, Landesvertretungen und weitere Institutionen, sich einzubringen: mit Fragen, Ideen, kritischen Rückmeldungen und konzeptionellen Impulsen“, heißt es auf der Website der Initiative.

Der Anspruch ist groß, der Reformbedarf aber eben auch. Denn wie eingangs beschrieben, geht es um die Umsetzbarkeit von Gesetzen, aber auch darum, die vielen Vorgaben zur Gesetzgebung selbst wieder handhabbar zu machen.

Über SPRIND

Die Abkürzung SPRIND steht für „Sprunginnovationen in Deutschland“. Darunter werden Innovationen verstanden, die einen existierenden Markt grundlegend verändern, einen komplett neuen Markt erschaffen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen, kurz SPRIND, wurde im Dezember 2019 in Leipzig gegründet – als schnelles, flexibles staatliches Instrument zur Förderung zukunftsweisender Erfindungen und Entwicklungen. Mit dem seit 30. Dezember 2023 geltenden SPRIND-Freiheitsgesetz wurde diese Flexibilität nochmals erhöht, u. a. kann die SPRIND neben bisherigen Finanzierungsinstrumenten auch privatrechtliche finanzielle Mittel zur Förderung von Innovationen nutzen und sich selbst an Unternehmen sowie Unternehmensgründungen beteiligen. Die Förderung der Rulemapping Group zusammen mit einem privaten Investor ist ein Beispiel dafür.

Darüber hinaus fördert die SPRIND visionäre Ansätze wie Law as Code, die wegweisende Durchbrüche ermöglichen sollen.

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