Rechtssetzung neu durchdenken Law as Code: Gesetze digital statt digitaltauglich gestalten

Von Nicola Hauptmann 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Müssen Gesetze digitaltauglich sein? Sicher, doch der Initiative „Law as Code“ geht das nicht weit genug, sie setzt sich für einen Paradigmenwechsel ein: Rechtsvorschriften sollten nicht erst durch die Anwender digitalisiert, sondern von Anfang an digital bereitgestellt werden.

Durch die hybride Publikation von Rechtsnormen – als juristischer Text und gleichzeitig als ausführbarer, amtlicher Code soll eine „einheitliche, maschinenlesbare und automatisch ausführbare Rechtsgrundlage“ entstehen.(Bild:  Sri - stock.adobe.com / KI-generiert)
Durch die hybride Publikation von Rechtsnormen – als juristischer Text und gleichzeitig als ausführbarer, amtlicher Code soll eine „einheitliche, maschinenlesbare und automatisch ausführbare Rechtsgrundlage“ entstehen.
(Bild: Sri - stock.adobe.com / KI-generiert)

An erster Stelle der Mitte Juli veröffentlichten Reformempfehlungen der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ steht der Bereich Gesetzgebung. Aus gutem Grund, wie die Initiatoren in ihrem Abschlussbericht darlegen:„Gesetze sind im freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat Grundlage allen staatlichen Handelns“, ihre Verständlichkeit und Vollzugsfreundlichkeit seien entscheidend sowohl für eine effektive und schnelle Verwaltung als auch dafür, dass die Gesetze befolgt würden.

Empfehlung der Initiative für einen handlungsfähigen Staat

Es hakt bekanntlich an beiden Punkten, der Verständlichkeit, aber vor allem der Umsetzbarkeit. Während viele Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Initiaitive bereits im Koalitionsvertrag aufgegriffen wurden, weisen die Autoren im Abschlussbericht insbesondere auf einen weiteren Punkt hin: „dass die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren mittlerweile eine Komplexität erreicht haben, die von der Ministerialbürokratie kaum noch bewältigt werden kann". Die Liste der im Bericht aufgeführten Leitfäden, Arbeitshilfen und sonstigen Tools ist entmutigend lang, und es ist nur eine Auswahl. Die vielen Checks und Prüfungen seien inzwischen selbst zum Problem geworden, daher der Vorschlag, den gesamten Rechtsetzungsprozess neu zu durchdenken und zu vereinfachen. Neben der frühzeitigen Einbeziehung aller Fachressorts und Beteiligten sei die zentrale Bereitstellung spezifischer Gesetzgebungsexpertise hilfreich, etwa für Berechnung des Erfüllungsaufwands, Digitalchecks, Wirkungsanalysen, Kosten-Nutzen-Abschätzungen, Visualisierung und Modellierung der Rechtssprache.

Warum „digitaltauglich“ nicht weit genug geht

In diesem Kontext ist eine noch junge Initiative der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND interessant: „Law as Code“. Worum geht es dabei? Darum, dass Gesetze digital anwendbar sein müssen und letztlich um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel.

Derzeit müssen die Ministerien auf Bundesebene bereits die digitale Umsetzbarkeit ihrer neuen Gesetze beachten, dazu wurde 2023 der von der bundeseigenen DigitalService GmbH entwickelte Digitalcheck eingeführt. Damit sollen, wie es heißt, „Digitalisierungshürden wie das persönliche Erscheinen auf dem Amt oder Nachweise in Papierform“ vermieden werden. Die Tools und Hilfestellungen zum Digitalcheck, bei denen Visualisierungstechniken eine große Rolle spielen, werden gemeinsam mit dem Nationalen Normenkontrollrat (NKR) weiterentwickelt, basierend auf dem Feedback der Nutzenden. Der DigitalService bietet zudem Unterstützung bei der Umsetzung. Seit 2025 wird diese Infrastruktur des Digitalchecks auch gleichzeitig für die Interoperabilitätsbewertungen für die Europäische Union genutzt, somit bereits zwei Bewertungen in einem Prozess zusammengefasst.

Dennoch müssten derzeit Rechtsnormen von jedem einzelnen Anwender individuell in digitale Strukturen übersetzt werden, beschreibt die Low-as-Code-Initiative die aktuelle Situation. Diese parallele Digitalisierung identischer Normen bei tausenden Akteuren führe zu „massive(n) gesellschaftlichen Ineffizienzen“. Zudem arbeiteten die Anwender mit unterschiedlichen digitalen Sprachen, Formaten und Strukturen, damit werde „den Zielen von Standardisierung und Interoperabilität systembedingt entgegengewirkt“.

Paradigmenwechsel: Law as Code

Mit dem neuen Ansatz „Law as Code“ dagegen sollen Rechtsnormen parallel zum juristischen Text auch als Rechtscode, also in maschinenlesbarer und ausführbarer Form, bereitgestellt werden. Die Digitalisierungsaufgabe liegt damit nicht mehr bei den Anwendern, sondern beim Gesetzgeber. „Das bisherige Zielbild der verantwortlichen Akteure ist, Gesetze digitaltauglich zu machen, damit sie von den Anwendern besser digitalisiert werden können. Law as Code geht darüber hinaus: Gesetze werden von Anfang an digital bereitgestellt.“ Nur so könne das System wirklich medienbruchfrei funktionieren, erklärt Dr. Hakke Hansen, der Leiter der Initiative Law as Code.

Es gehe um einen Paradigmenwechsel: „Wir wollen die Digitalisierung von Rechtsvorschriften durch die Anwender ersetzen – durch die digitale Bereitstellung des Rechts“. Dies sei ein grundlegend anderer Ansatz. „Deshalb ist es unser zentrales Anliegen, alle relevanten Akteure zusammenzubringen und das Vorhaben gemeinschaftlich zu realisieren", erläutert Hansen.

Auf der nächsten Seite geht es weiter.

(ID:50486980)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung