Studie des NEGZ KI im Finanzamt

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt 3 min Lesedauer

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Inwieweit könnte künstliche Intelligenz bei der Bearbeitung von Steuererklärungen unterstützen? Diese Frage wurde in einer Kurzstudie des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums untersucht. Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt erläutert die Ergebnisse.

Künstliche Intelligenz kann die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärungen entlasten.(©  © Gina Sanders - stock.adobe.com)
Künstliche Intelligenz kann die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärungen entlasten.
(© © Gina Sanders - stock.adobe.com)

Künstliche Intelligenz (KI) entscheidet grundsätzlich diskriminierungsfrei, solange der Trainingsdatensatz keine diskriminierenden Muster beinhaltet oder eine Ungleichbehandlung nicht ­explizit einprogrammiert wird. Da KI nicht tagesformabhängig oder gar bestechlich ist, führt derselbe Input stets zu demselben Output. Stimmungsschwankungen, Sympathie oder irrationale Willkür sind keine Faktoren – KI ist dadurch dem Grunde nach objektiver als menschliche Entscheider. KI kann zudem die Informationsgrundlage der Finanzbeamten erhöhen, in dem sie bisher unzugängliche Datenmengen erschließt.

KI braucht jedoch große Datenmengen. Die öffentliche Verwaltung verfügt über riesige Mengen an Daten aus unterschiedlichen Quellen. Gerade die Finanzverwaltung besitzt durch das jährliche Besteuerungsverfahren umfassende historische, weitestgehend vergleichbare sowie aktuelle Daten. Da auch die Bearbeitungsprozesse der Steuerverwaltung hochgradig standardisiert sind, eignet sie sich hervorragend für den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Anwendungsbereiche bieten sich in der bereits stark digitalisierten Finanzverwaltung viele. Allerdings besteht noch erheblicher Handlungsbedarf zur Nutzung von KI.

Implikationen

Im Kontakt mit den Steuerpflichtigen kann die Finanzverwaltung mithilfe von KI effizient auf die Bedürfnisse der Bürger eingehen. Denn gegenwärtig sind digitale ­Zugänge als reine Informationsquellen gestaltet. So können etwa selbstlernende Chatbots den Steuerpflichtigen einen unkomplizierten und angenehmen Dialog mit der Verwaltung bieten.

Bei den internen Verarbeitungs- und Unterstützungsprozessen strebt die Finanzverwaltung mit Blick auf ihre begrenzten Ressourcen eine möglichst hohe Automatisierung an. Intelligentes Workflowmanagement, smarte Akten, Spracherkennung und maschinelle Übersetzungen sollen das Personal von Assistenztätigkeiten entlasten, so dass es sich auf die Kerntätigkeiten der Steuerverwaltung konzentrieren kann.

KI-Systeme können auch den menschlichen Entscheidungsvorgang hin zum Steuerbescheid erleichtern. Die Aufbereitung von relevanten Daten und Informationen kann den Amtsträger zunächst bei seiner eigenständigen Entscheidungsfindung unterstützen. So können ihm Empfehlungen zum Prozessablauf und zu (Ermessens-)Spielräumen aufgezeigt werden. Die KI kann als Entscheidungs­unterstützung ebenso fallbezogene Handlungsalternativen und Rechtsanwendungsvorschläge generieren. Durch die Interaktion von KI und Amtsträgern verbinden sich ihre jeweiligen Stärken. Dabei ist eine transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise der entscheidungsunterstützenden Systeme Voraussetzung für ihre Akzeptanz bei Steuerpflichtigen und Verwaltungsmitarbeitenden.

Zudem ist eine Vollautomatisierung vorstellbar, bei der das Entscheidungssystem autonom verbindliche Entscheidungen erlässt. Dies entlastet das Personal idealerweise von als lästig empfundenen, monotonen Arbeiten. Hier müssen Funktionsweise und Ergebnisse der KI transparent sein, um ihre Aktivitäten und Entscheidungen angemessen überprüfen und anfechten zu können.

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