Polizei und Justiz sollten nach Ansicht von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) für Ermittlungszwecke auf Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen können.
Niedersachsens Innenministerin, Daniela Behrens, sprach sich für die Vorratsdatenspeicherung aus: „In der digitalen Welt müssen wir mit den Tätern mithalten können.“
„Kriminelle sind immer digitaler unterwegs. Polizei und Justiz haben zu häufig nicht dieselben Möglichkeiten zur Ermittlung. In der digitalen Welt müssen wir mit den Tätern mithalten können“, sagte Daniela Behrens dem Politikjournal „Rundblick“.
Die Innenministerin betonte: „Wenn es darum geht, die IP-Adressen zu erkennen, festzuhalten und im Verdachtsfall auf richterliche Anordnung für polizeiliche Ermittlungen zu nutzen, dann sollte das auch möglich sein.“ Die IP-Adresse ist eine individuelle Adresse, die ein Gerät im Internet identifizieren kann.
Behrens sagte, die Debatte werde viel zu emotional geführt. Die Polizei wolle nicht anlasslos jegliche Kommunikation abhören oder überwachen. „Es geht doch nur darum, ob die Polizei Zugriff haben soll auf die IP-Adressen der Telekommunikation – also erkennen kann, von welcher IP-Adresse aus eine bestimmte Aktion geschehen ist.“
Die Innenministerin kritisierte, dass das Bundesjustizministerium es bislang ablehne, die Rechtsgrundlage für die Ermittlung der IP-Adressen zu geben. „In der emotional aufgeladenen Diskussion wird bewusst mit Verdächtigungen und Unterstellungen gearbeitet, um Ressentiments zu schüren“, kritisierte Behrens.
Die Sicherheitsbehörden wollten nicht die Telefon- und Internetnutzung der Bürger überwachen. „Aber die Polizei muss im begründeten Verdachtsfall schon einen Ermittlungsansatz haben. Die IP-Adressen sind da meist die einzige Möglichkeit, die wir überhaupt haben.“
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Stand vom 30.10.2020
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