Verwaltungsmodernisierung

Fusionen verändern die Verwaltungslandschaft

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Herausforderung in Fusionsprozessen

Fusionen stellen aus vielerlei Gründen eine besondere Herausforderung und eine Königsdisziplin der praktischen Organisationsarbeit dar. Für die Privatwirtschaft geht man nach wissenschaftlichen Untersuchungen sogar davon aus, dass mehr als 50 Prozent der Vorhaben scheitern – sie werden gar nicht erst vollzogen, rückgängig gemacht oder aber erreichen ihre Zielsetzungen nicht. Für die Öffentliche Verwaltung gibt es hierzu bisher kaum Zahlen, allerdings kann aus guten Gründen angenommen werden, dass das Risiko aufgrund der Besonderheiten der Öffentlichen Verwaltung mindestens so hoch ist, wie in der Privatwirtschaft – wahrscheinlich aber höher. Insbesondere folgende Erfahrungen aus der Beratungspraxis im öffentlichen Bereich sprechen dafür:

  • Komplexe Stakeholder-Strukturen: Das politische Umfeld von Fusionen im Öffentlichen Sektor führt zu komplexen Interessenlagen und Einflussbeziehungen. So wollen neben der betroffenen Fachpolitik zum Beispiel auch Verbandsvertreter, Lobbyisten oder Gewerkschaften mitreden, die sich zudem über Medien und Öffentlichkeit zu positionieren wissen. Die artikulierten und häufig widersprüchlichen Interessen bergen die Gefahr, den Fusionsprozess durch Gegensätze und Konflikte dauerhaft zu belasten.
  • Fehlende Richtungsvorgabe: In der Konsequenz führen die Stakeholder-Beziehungen häufig dazu, dass auf explizite Fusionsziele verzichtet wird und Konsensformulierungen alle Betroffenen „mitnehmen“ sollen: Man möchte die Effizienz erhöhen, ohne Personal abzubauen, die Prozesse verschlanken, ohne Standorte zu verlieren oder die Wirtschaftlichkeit verbessern und die Qualität erhöhen. Paradoxe Zielformulierungen neutralisieren sich gegenseitig und nehmen der Fusion die eindeutige Richtung. Verschiedene Lager können sich an verschiedenen Zielen orientieren und sich damit gegenseitig blockieren. Am Ende beginnen sowohl die verantwortlichen Verwaltungsmanager als auch die Beschäftigten, den Sinn der Fusion infrage zu stellen. Eine bleibende tiefe Verunsicherung auf allen Seiten ist die Folge.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Zudem liegen in der rechtlichen Bindung der Öffentlichen Verwaltung nicht zu unterschätzende Restriktionen. So begrenzt zum Beispiel das Dienstrecht den personellen Gestaltungsspielraum bei der Durchführung von Fusionen oder konfrontiert die politischen Führungskräfte mit sachfremden Entscheidungszwängen. In der Regel werden etwa Doppelbesetzungen auf der Führungsebene – anders als in der freien Wirtschaft – nicht aufgelöst, sondern mitgenommen. Überzählige Führungskräfte werden demnach nicht abgefunden, sondern die Organisation mit einem Führungschaos aus Doppelspitzen und komplizierten Matrixmodellen belastet.

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