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OZG-Umsetzung mit Fernsignaturen und Online-Banking Für das „Mehr“ an Nutzerfreundlichkeit
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Die Umsetzungsfrist der insgesamt 575 umzusetzenden OZG-Leistungen endet Ende 2022, dennoch gibt es noch etliche unbeantwortete Fragen. Eine davon betrifft die flächendeckende Möglichkeit, die – je nach Landesrecht – ca. 10-14 Prozent OZG-Leistungen mit Schriftformbedarf auch medienbruchfrei und nutzerfreundlich umzusetzen.

Ein Teil der Antwort lautet auf jeden Fall „Anträge einreichen mittels Online-Ausweis“. Kurz- bis mittelfristig wird dies jedoch lediglich eine Teilantwort bleiben. Seit der Einführung des Online-Ausweises sind zwar bereits 11 Jahre vergangen, in der Realität können die ersten zehn Jahre jedoch als „Pilotierungsphase“ betrachtet werden. Denn erst seit einem Jahr verfügen alle Bundes-Bürger:innen über einen Online-Ausweis.
Online-Banking als Schlüssel zum OZG-Erfolg
Wir haben uns auf den Weg gemacht, um dem Public Sector das fehlende Puzzle-Stück verfügbar zu machen. Die zweite Teilantwort lautet aus unserer Sicht: „Anträge einreichen mittels eIDAS-Fernsignaturen via Online-Banking“. Um bei Zahlen und Fakten zu bleiben: Den ca. 6 Millionen Online-Ausweis-Nutzenden stehen ca. 50 Millionen Online-Banking-Nutzende gegenüber. Diese 50 Millionen Menschen haben aufgrund gesetzlicher Anforderungen einen Legitimationsprozess bei Ihrer Bank durchlaufen und sind mit sicheren LogIn-Mechanismen (mittels TAN und damit einem zweiten Faktor für die Authentisierung ausgestattet) vertraut und wenden diese auch häufig an. Sprich: Banken verfügen über solide Identitätsdaten und haben ihre Kunden bereits durch die aufwendigen Authentisierungsverfahren „gelotst“. Durch die 2017 vorgenommenen Gesetzänderungen ist es möglich, solche Identitätsprovider in Online-Prozesse zu integrieren. Auf EU-Ebene hat die Europäische Kommission mit der eIDAS-Verordnung den Einsatz von Fernsignaturen, die von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (qVDA) ausgestellt werden, ermöglicht.
Das bedeutet, dass mittels der Identitätsprovider (etwa Banken) über die sichere Bank-Identität bei einem qVDA eine qualifizierte elektronische Fernsignatur angefordert und erstellt werden kann. Die Nutzer benötigen dafür – außer den ihnen bekannten Authentisierungsmitteln ihrer Bank – keine weiteren Hilfsmittel.
Mit diesen beiden Teilantworten können Sie alle OZG-Leistungen für nahezu alle Ihrer Bürgerinnen und Bürger anbieten. Nutzerfreundlich, schnell und medienbruchfrei. Ihre Bürgerinnen und Bürger können auch schriftformerfordernde Anträge einfach online einreichen und Ihre Mitarbeitenden können sich auf die Bearbeitung der Anträge konzentrieren, ohne papierbehaftete (weil per Post zugesandt) Anträge zunächst in Ihre Fachverfahren oder eAkten eingeben zu müssen.
Governikus SigningBroker: Brücke zwischen Public und Finance Sector
Governikus SigningBroker (GSB) schlägt die Brücke zwischen dem Public und dem Finance Sector als „Vermittler“ zwischen Servicekonten, Portalen, Fachverfahren und Antragsmanagern einerseits sowie Identitätsprovidern, Onlinekonten und qVDAs anderseits.
Aktuell pilotieren wir Governikus SigningBroker gemeinsam mit verschiedenen Akteuren. Wollen auch Sie zu den Vorreitern gehören? Dann sprechen Sie mit uns.
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