Die Resonanz der Nutzenden sei durchweg positiv, besonders die intuitive Benutzerführung und die einfache Handhabung des Portals würden immer wieder lobend erwähnt. „Auch für interne Verwaltungsprozesse, wie Einladungen und Abfragen, stellt das Portal einen echten Mehrwert dar“, so die Ministerin. Künftig soll das Beteiligungsportal nicht nur der hessischen Landesverwaltung dienen, sondern auch den hessischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. „Damit wird es noch mehr Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, sich aktiv einzubringen“, erklärte Sinemus.
Erfahrung aus Sachsen
Die meiste Erfahrung mit dem Portal hat jedoch der Freistaat Sachsen, denn hier wurde die Anwendung entwickelt und zuerst eingesetzt. Wir haben nachgefragt bei Ralf Pietsch, Projektleiter Beteiligungsportal in der Sächsischen Staatskanzlei.
Wie evaluieren Sie den Erfolg des Beteiligungsportals und insbesondere die Bürgerbeteiligung?
Pietsch: Das Beteiligungsportal unterstützt staatliche und kommunale Behörden des Freistaates Sachsen, damit sie Vorhaben der Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen können. Als sogenannte E-Government Basiskomponente ist die Anwendung mandantenfähig, sodass jede Behörde in einem abgeschlossenen Bereich nach dem Selbst-Service-Prinzip eigenverantwortlich agieren kann. Durch zahlreiche Auswertungs- und Statistik-Funktionen kann jede Behörde den Erfolg jedes Vorhabens selbst analysieren. Selbstverständlich kann sie neben den quantitativen auch die qualitativen Merkmale eines Beteiligungsverfahrens bestimmen. Dafür verwenden viele Behörden das integrierte Abwägungsmodul. Aus Sicht der Gesamtanwendung werten wir es als großen Erfolg, dass mit dem Portal seit dem Start im Jahr 2014 insgesamt 450 Behörden über 24.000 Beteiligungsverfahren durchgeführt und dabei über eine Million Reaktionen von Nutzerinnen und Nutzern erhalten haben.
Wie kann das Portal, auch durch die Unterstützung aus Sachsen-Anhalt, für die OZG-Umsetzung genutzt werden?
Pietsch: In Sachsen haben wir das Portal im Jahr 2014 an den Start gebracht. Das war also noch, bevor das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen existierte. Wir haben einfach nicht darauf gewartet, dass uns ein Gesetz dazu verpflichtet, sondern wir wollten unseren Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen möglichst schnell verschaffen. Durch diesen strategisch langfristigen Ansatz war es für uns in einigen Bereichen sehr einfach, die OZG-Anforderungen zu erfüllen. Denn viele OZG-Leistungen waren in dem Portal bereits umgesetzt. Die erfolgreichen Beispiele der Leistungen zu kommunalen Mängelmeldern und Bauleitplanverfahren seien hier nur stellvertretend genannt. Durch den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zu unserer Länderkooperation wird es uns nun noch besser gelingen, die bestehenden funktionalen Leistungen auch an die formellen Anforderungen des OZG anzupassen. Ebenso entwickeln wir Funktionen und Angebote gemeinsam weiter. So stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen aus dem Kontext der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassend zur Verfügung, unabhängig davon, ob ein Angebot in der bestehenden oder in künftigen OZG-Listen enthalten ist. Schließlich definieren sich Beteiligungsformate nicht ausschließlich durch Verwaltungsleistungen.
Was muss ein Bundesland unternehmen, um der Kooperation beizutreten und das Beteiligungsportal nutzen zu können, und worauf kommt es an, um das Portal erfolgreich einzusetzen?
Pietsch: Wir haben eine Länderkooperation zwischen Sachsen und Nordrhein-Westfalen, zu der bereits die Länder Hessen und jüngst Sachsen-Anhalt beigetreten sind. Zudem führen wir intensive Gespräche mit zwei weiteren Ländern. Beide Länder haben zunächst auf Arbeitsebene ihr Interesse an unserer Anwendung formuliert. Es gab bereits erste Workshops und Teststellungen, damit sich die interessierenden Länder ein möglichst umfassendes Bild von der Leistungsfähigkeit des Beteiligungsportals machen können. Zudem bringt jedes Land einen eigenen Beitrag in die Kooperation ein. Der kommt dann allen Ländern zugute. Sollten sich die Länder entscheiden, der Kooperation beizutreten, werden wir auch die formalen Voraussetzungen dafür schaffen. Ein neues Bundesland kann der Kooperation dann beitreten, wenn alle bereits beteiligten Länder dem Beitrittsersuchen zustimmen. Jedes Land ist für den Betrieb der Anwendung selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass es zunächst die technischen Voraussetzungen in einem Rechenzentrum schaffen muss. Daneben sind für einen erfolgreichen Betrieb auch zahlreiche organisatorische Bedingungen zu schaffen. Laufender Anwendungssupport, Schulungsangebote und Administration sind dabei genauso zu organisieren wie die strategische und operative Mitarbeit in der Kooperation selbst. Dabei kann ein neues Bundesland auf die Erfahrungen und auf zahlreiche Materialien der bereits kooperierenden Länder zurückgreifen, um diese Aufgaben in kurzer Zeit und mit überschaubarem Aufwand zu bewältigen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.