Kommunalpakt Ein gemeinsamer Handlungsrahmen

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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In der heutigen Sitzung des IT-Planungsrats wurde der Kommunalpakt verabschiedet. Zudem wurde ein Änderungsentwurf für den IT-Staatsvertrag beschlossen.

Patrick Burghardt(©  Staatskanzlei / MinD)
Patrick Burghardt
(© Staatskanzlei / MinD)

Die Kooperationsvereinbarung zwischen IT-Planungsrat und den kommunalen Spitzenverbänden ist beschlossene Sache: Der „Kommunalpakt“ wurde auf der heutigen 41. Sitzung des Planungsrats verabschiedet und wird nun von Patrick Burghardt, Vorsitzender des Planungsrats und CIO von Hessen, unterschrieben. Damit kann die Vereinbarung in die Umsetzung gehen. Im Kommunalpakt sind die Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip und eine durchgängige Digitalisierung ohne Medienbrüche festgelegt.

Wir wollen Online-Dienste in der Verwaltung schneller umsetzen und in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer besseren und zügigeren Kommunikation mit den Kommunen

Patrick Burghardt, CIO von Hessen und Vorsitzender des IT-Planungsrats

Wie Patrick Burghardt betont, habe man mit dem Kommunalpakt einen Weg gefunden, „um uns aus dem IT-Planungsrat und den Ländern heraus über die Kommunalen Spitzenverbände rasch zu verständigen“. Der Pakt sei ein „klares Commitment für die Kommunen“.

„Je weiter die Digitalisierung der Verwaltungen in Deutschland voranschreitet, desto mehr müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erarbeiten“, sagt Burghardt. Dazu gehört auch der IT-Staatsvertrag, dessen Änderungsentwurf ebenfalls auf der heutigen Sitzung verabschiedet wurde. Der Entwurf sieht ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget vor, das Bund und Ländern zur Verfügung gestellt und in die Finanzplanung der FITKO aufgenommen wird. Ein Teil des Budgets soll dabei auch für länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen genutzt werden können. „Mit der Änderung des IT-Staatsvertrags zur Einrichtung eines dauerhaften, gemeinsamen Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte schaffen wir dafür die Voraussetzung. Zudem erreichen wir eine zusätzliche Flexibilisierung, mit der auch unterjährig auf Basis fachlicher Anforderungen Projekte neu aufgesetzt werden können“, so Burghardt.

Bis der neue IT-Staatsvertrag in Kraft tritt, dauert es aber noch. Zunächst muss der beschlossene Entwurf noch „weitere föderale Gremien durchlaufen, bevor eine Befassung und Ratifizierung durch die Parlamente in Bund und Ländern stattfinden kann“, heißt es vom Planungsrat. Ziel sei, dass die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

„Die FITKO begrüßt den heute gefassten Beschluss zur Annahme des Änderungsentwurfs“, ergänzt Jörg Kremer, kommissarischer Leiter der FITKO. „Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer effektiven und effizienten Ressourcenallokation für zukünftige föderale Digitalisierungsprojekte und -initiativen.“

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