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Welche Folgen ergeben sich daraus für andere europäische Projekte, etwa die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Tinholt: Wenn die Regierungen offen darlegt, wie sie persönlichen Daten von Nutzern und Unternehmern verwendet, dann schafft das mehr Transparenz, es wird Vertrauen aufgebaut, die Qualität der Daten wird verbessert und interne Verwaltungsprozesse können effizienter gestaltet werden. Außerdem ermöglicht dieses Vorgehen die Weiterverwendung der Daten (once-only registration) für andere Dienstleistungen, wo zum Beispiel Verwaltungsprozesse automatisiert werden können.
Der Zeitpunkt für mehr Transparenz im eGovernment ist günstig, denn durch die EU-Datenschutzgrundverordnung wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Bürger zu sensibilisieren und um ihr Vertrauen in eGovernment-Prozesse zu gewinnen.
Wie ließen sich bei der Realisierung eines digitalen europäischen Binnenmarktes am schnellsten Fortschritte erzielen?
Tinholt: Die kürzlich verabschiedete „Digital Single Market“-Strategie ist wichtiger Schritt. Sie stützt sich auf drei wesentliche Pfeiler. Erstens soll der Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa optimiert werden.
Zweitens sollen der rechtliche Rahmen für florierende digitale Netze und innovative Dienste geschaffen werden. Außerdem soll gesichert werden, dass Europas Wirtschaft, Industrie und Beschäftigungssektor die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen können.
Während „Cross-Border Services“ in manchen Mitgliedsstaaten als zusätzliche Last empfunden werden, sollten wir sie stattdessen als strategische Chance sehen. Wer für andere EU-Bürger gute grenzüberschreitende eGovernment-Lösungen anbietet, für den sollte auch ein föderales System kein Hindernis mehr sein.
eGovernment Benchmark Report 2015 zum digitalen EU-Binnenmarkt
Deutschland holt auf
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