Bundesregierung DigitalPakt Schule: So geht es jetzt weiter

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Er wurde 2018 mit einem Etat von fünf Milliarden Euro beschlossen, während der Pandemie zusätzlich aufgestockt und soll nun Mitte Mai auslaufen. Durch den DigitalPakt Schule wurden bundesweit zahlreiche Projekte zur Digitalisierung angestoßen. Eine Folgefinanzierung ist ungewiss. Eine Anfrage im Bundestag soll Licht ins Dunkel bringen.

Noch bis Mitte Mai können Schulen Gelder aus dem DigitalPakt Schule beantragen.(©  dragonstock – stock.adobe.com)
Noch bis Mitte Mai können Schulen Gelder aus dem DigitalPakt Schule beantragen.
(© dragonstock – stock.adobe.com)

Im Jahr 2018 wurde von der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ geschaffen. Laut Paragraph 9 des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes hat überschüssiges Geld aus diesem Sondervermögen zum Stichtag 30. März 2024 – in voller Höhe – in den Bundeshaushalt überzugehen. Laufenden Projekten des DigitalPakts ist – gemäß einer Verwaltungsvereinbarung – bis Dezember 2025, Projekten, an denen mehrere Bundesländer beteiligt sind, gar bis Dezember 2026 die Finanzierung verbindlich zugesagt. Dafür hätten im Bundeshaushalt rund 1,2 Milliarden Euro vorgehalten werden müssen – dieser Posten wurde jedoch im Zuge der langwierigen Haushaltsdebatte bis auf 500.000 Euro aus dem Haushaltsetat gestrichen.

Auf diese Weise plant die Bundesregierung dieses Haushaltsloch zu stopfen

Die CDU/CSU Fraktion hat in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung unter anderem um Auskunft gebeten, inwiefern die bereitgestellten Mittel des DigitalPakt Schule abgeschöpft und wie diese auf die Länder verteilt worden seien.
Bei den Mitteln im „Titel 3002 882 0“, wie das Sondervermögen intern offiziell bezeichnet wird, handele es sich – nach Aussagen der Bundesregierung – auch nach der Auflösung um Zuweisungen an die Bundesländer zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen gemäß Paragraph 2 Nummer 3 DIFG. Die in der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule vom 17. Mai 2019 (VV-DPS) vereinbarten Bedingungen hätten weiterhin Bestand. Aus Mitteln der Hauptgruppe acht „Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen“ könnten zudem Ausgabereste gebildet werden. Unter Berücksichtigung der Anmeldungen der Länder zum DigitalPakt Schule für Mittelabrufe im Jahr 2024 gemäß Paragraph elf Absatz vier der Verwaltungsverordnung sei jedoch nicht davon auszugehen, dass es im Jahr 2024 zu Minderausgaben kommen werde, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.

Positiv für alle Entscheiderinnen und Entscheider im Schulwesen: Bereits bewilligte Projekte im Rahmen des DigitalPakt Schule sollen auch weiterhin umgesetzt werden. Die entsprechenden Mittel dafür sollen „nachgelagert“ aus der Bundeskasse abgerufen werden. Man kann zudem davon ausgehen, dass bis zum Beschluss eines möglichen DigitalPakt Schule 2.0 des öfteren Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Folgefinanzierung von bereits umgesetzten Projekten auftreten werden. Fest steht jedoch: Rund 250 Millionen Euro können noch bis Mitte Mai für die Digitalisierung des Schulwesens beantragt werden – andernfalls fließen sie zurück in das Staatssäckel.

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