Finanzierung, rechtlicher Rahmen und die praktische Umsetzung
„Jetzt kann man natürlich sehr negativ bezogen dieses Momentum immer wieder vor sich hertragen, es hat nicht geklappt, lass uns nochmal von vorne anfangen, lass uns die Strukturen nochmal neu überprüfen“, so Bundes-CIO Markus Richter. Das würde Deutschland jedoch um Jahre zurückwerfen. Auch er sprach sich stattdessen für eine engere Zusammenarbeit etwa mit den kommunalen Spitzenverbänden aus. Schließlich sei auch für ihn nicht nachvollziehbar, dass bei bundesweit einheitlichen Leistung ohne Ermessensspielraum, aber mit hoher Automatisierungsmöglichkeit auf Kosten der Steuerzahler tausende unterschiedliche Masken erstellt werden.
„Für mich sind aber drei Punkte besonders relevant: Das eine ist die Finanzierung, das andere ist der rechtliche Rahmen und das dritte das praktische Tun“, erklärte er. Hier ist folgendes geplant:
Finanzierung: In diesem Jahr ist die Finanzierung der Entwicklung und des Betriebs der im OZG vereinbarten Leistungen gesichert. Da der Bund jedoch nicht dauerhaft den Betrieb aller Leistungen im Rechenzentrum der Länder und Kommunen übernehmen kann, habe man sich auf verschiedene Preismodelle verständigt: Eines basiere grob auf dem Königsteiner Schlüssel. Heißt, die Kosten werden anteilhaft heruntergebrochen. Bei einigen Leistungen – etwa der Ummeldung – käme jedoch auch eine Stückabrechnung in Frage.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Hier spielt das OZG 2.0 eine zentrale Rolle. Im Entwurf würden vor allem die Punkte adressiert, die bei der Umsetzung aktuell Probleme bereiten. So würden hier beispielsweise die digitale Schriftformerfordernis, aber auch der Datenaustausch beziehungsweise die Registermodernisierung mit einer Generalklausel geregelt, um nicht in alle Fachgesetze reingehen zu müssen. Mit der BundID setze man zudem auf mehr Standardisierung. „Man kann immer sagen, wir wollen noch mehr, ich wäre schon mal froh, wenn das Gesetz jetzt einfach durchginge und wir relativ zügig an der Umsetzung weiterarbeiten könnten“, so der Bundes-CIO. Eine neue Fristsetzung hält er nicht für sinnvoll. Die Verpflichtung, die Services digital bereitzustellen, gelte stattdessen sofort für alle Verwaltungen.
Praktische Umsetzung: Vor allem der bundesweite Rollout der Leistungen macht bei der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten. Daher habe man versucht, die Leistungen zu identifizieren, die Bürgern und Unternehmen besonders helfen. Insgesamt seien das 16 Stück, die auch bereits vorhanden sind, aber eben noch nicht bundesweit. Beim Rollout sollen daher vor allem die Länder und Kommunen in den Blick genommen werden, die noch nicht dranhängen. „Wir profitieren extrem davon, wenn wir einen gemeinsamen einheitlichen Standard implementieren, auch auf kommunaler Ebene“, ist Richter sicher. Auch mit Blick auf den bevorstehenden Weg in die Cloud ergebe dies Sinn. „Wir müssen gemeinschaftlich diese Plattform mit Leben füllen, damit wir zukunftsfähig sind und auch neue Technologien adressieren können.“
Seine Prognose für dieses Jahr fällt zumindest verhalten positiv aus: „Meine Wahrnehmung ist, dass wir in diesem Jahr deutliche Schritte nach vorne kommen und im nächsten Jahr weitestgehend tatsächlich diese Leistungen in der Fläche haben“, so Markus Richter.
Die Mitarbeiter nicht vergessen – Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Verwaltung
Mit dem Onlinezugang ist es bei der Verwaltungsdigitalisierung jedoch noch nicht getan. Auch die Mitarbeiter müssen entsprechend aus-, weiter- und fortgebildet werden. Hier kommt das Projekt „Qualifica Digitalis“ – initiiert vom IT-Planungsrat und unter Federführung von Bremen durchgeführt – ins Spiel. Ziel des Projekts war es, herauszufinden, welche Kompetenzen und Qualifikationen in der digitalisierten Verwaltung gebraucht werden – und vor allem, was das für das Lernen und Lehren bedeutet.
Dr. Stefan Welling vom Institut für Informations- und Projektmanagement an der Universität Bremen ging in seinem Vortrag beispielsweise darauf ein, dass Lehrpläne und Prüfungsordnungen erneuert werden müssen. Inhalte zur Medienkompetenz seien laut ihm nämlich erst für Ausbildungen verpflichtend, die nach dem Jahr 2014 neu geordnet wurden. Die Ordnungsmittel für Verwaltungsfachangestellte seien jedoch beispielsweise aus dem Jahr 1999. Mitarbeiter bräuchten mittlerweile allerdings einfach digitale Skills. Zudem würden Problemlösekompetenzen wichtiger, da sie bei automatisierten Prozessen meist erst bei Problemen eingreifen. Systemisches Prozesswissen würde daher auch nicht schaden.
Gleichzeitig müsse sich jedoch auch die Art des Lehrens ändern. Hier kämen beispielsweise Methoden wie das Blended Learning oder Projektlernen mit Videos in Frage. Entsprechend müssten auch die Ausbilder über das nötige mediendidaktische und -pädagogische Know-how verfügen und Medienbrüche etwa durch die Bereitstellung von Endgeräten für die Auszubildenden beseitigt werden. Und ganz wichtig: die Digitale Transformation muss sich auch in den Prüfungen widerspiegeln.
Die Ergebnisse von Qualifica Digitalis sollen auch in die Weiterentwicklung des eGov-Campus einfließen, der deutschlandweiten Online-Plattform für Government und Verwaltungsinformatik. Diese ist so konzipiert, dass die Hochschulen, die den dezentralen Content haben, diesen auf die Plattform stellen und so ein Bildungshub kreiert wird. Es gibt beispielsweise Kurse zum Prozess- und Informationsmanagement im öffentlichen Sektor, zum Thema Interoperabilität oder Ringvorlesungen mit Vorworten von CIOs. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an Zulassungsbestimmungen geknüpft. Nach dem Kurs erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und können sogar, wenn sie an einer Uni einen Abschlusstest absolvieren, Leistungspunkte erwerben.
Zusammenbruch verhindern
Es gibt also noch viel zu tun und aktuell steht die Gesellschaft an einem Kipppunkt. Um nochmal auf die Zielvorstellung 2030 zurückzukommen: In diesem Szenario geht Prof. Dr. Peter Parycek davon aus, dass zunächst einmal alles zusammenbricht, bevor aus dem Nichts neue Strukturen aufgebaut werden – es wäre gut, wenn sich das vermeiden ließe.
Stand: 08.12.2025
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