NKR-Jahresbericht Digitalisierung braucht Projektmanagement

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert die schleppende Verwaltungsdigitalisierung. Kritikpunkte sind das Onlinezugangsgesetz, fehlende Basisinfrastruktur und Steuerungsstrukturen. Das Bundesministerium des Innern sieht das positiver.

Umfassendes Projektmanagement beinhaltet sowohl die Führungsaufgaben als auch Organisation und Mittel, um ein Projekt zu initiieren, definieren, planen, steuern und abschließen zu können.(Bild:  WrightStudio – stock.adobe.com)
Umfassendes Projektmanagement beinhaltet sowohl die Führungsaufgaben als auch Organisation und Mittel, um ein Projekt zu initiieren, definieren, planen, steuern und abschließen zu können.
(Bild: WrightStudio – stock.adobe.com)

„Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland kommt viel zu langsam voran und liegt abgeschlagen hinter den meisten europäischen Staaten“, so das verheerende Urteil des NKR zum Stand der Digitalisierung. „Nachdem das maßgebliche Onlinezugangsgesetz seine Umsetzungsziele weit verfehlt hat, lassen auch das Nachfolgegesetz inklusive seiner Finanzierung die Schlagkraft vermissen, die für eine spürbare Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung nötig ist.“ Doch woran scheitert es bisher genau?

Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, stellv. Vorsitzende des NKR, verweist hier etwa auf die Schnittstellen-Problematik. Es werde immer betont, dass einheitliche Schnittstellen und interoperable Strukturen entscheidend seien, erklärte sie, jedoch müsse sich dafür auch jemand Gedanken machen, wo diese definiert werden und wie die Basisinfrastruktur der Verwaltungsdigitalisierung aussehen soll. „Das ist aus unserer Sicht eigentlich der Schritt, der als erstes gegangen werden muss – bevor man einzelne Softwarelösungen oder Leistungen angeht.“

Das BMI zeigt sich deutlich positiver: „Der Bund hat seine Pflichten aus dem geltenden OZG weitgehend erfüllt“, so ein Sprecher des Ministeriums. Kommunen und Länder arbeiteten unter Hochdruck an der Umsetzung. Bezüglich der Basisinfrastrukur verweist er auf das Eckpunktepapier für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung. Dort würden Lösungswege zu den Kritiken aufgezeigt. „Zum Beispiel die fehlende Basisinfrastruktur: Der Bund stellt ein Bürgerkonto (BundID) und einen Siegeldienst für die Bundesbehörden zentral bereit. Unter Einbeziehung des IT-Planungsrates wird geprüft, welche IT-Komponenten zukünftig zentral bereitgestellt werden.“

Föderalismus überwinden

Doch es gibt noch mehr Kritik: „Die Art und Weise, wie das Projekt ‚OZG’ aufgesetzt ist, ist hochgradig unbefriedigend“, erklärt NKR-Leiter Lutz Goebel. Es gebe weder einen klaren Kostenplan noch eine Terminplanung. Kuhlmann verweist zudem auf die fehlenden Steuerungsstrukturen „im komplizierten föderalen System“. Der NKR fordert daher, den „im Koalitionsvertrag angedachten Föderalismusdialog“ ernsthaft zu führen, um eine „klügere Aufgabenverteilung im Föderalstaat“ zu erreichen. Diesen gebe es, kontert das BMI, dezentral im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung. Dabei werde besprochen, ob und in welchem Umfang die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen angepasst werden muss. Dies sei unter anderem wegen der Registermodernisierung notwendig.

Bei dieser sei laut Goebel auch kein Fortschritt zu sehen. Dabei sei sie Voraussetzung, um überhaupt digitalisieren zu können. Und es braucht noch mehr, um Digitalisierung und Registermodernisierung voranzubringen: Es braucht einen Plan. Der NKR plädiert daher für eine föderale Digitalstrategie, in der gemeinsame, organisatorische und technische Ziele verbindlich festgelegt sind. Diese entstünde aktuell mit der föderalen Digitalstrategie des IT-Planungsrates, gibt das BMI zu bedenken. Der Bund werde sich hier für eine flächendeckende Ende-zu-Ende Digitalisierung auf nutzerfreundlichen Plattformen einsetzen. „Die Rahmenarchitektur des Architekturboards des IT-PLR soll dafür die Bedingungen und Vorgaben formulieren. Dabei wird es vor allem darum gehen, Basiskomponenten und Standards, dem Once-Only-Prinzip und der Digitalisierung der Register und dem EfA-Prinzip mehr Wirksamkeit zu geben.“

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