NRW stellt Unternehmen und Kommunen im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Gateway-Lösung IRIS connect zur Verfügung. IRIS connect dient dabei als sichere „Datenbrücke“ zwischen den Gesundheitsämtern und den verschiedenen digitalen Kontaktdatenerfassungslösungen (Kontaktnachverfolgungs-Apps).
Die mit dem Gateway verbundenen Gesundheitsämter können mit einer einzelnen Kontaktdaten-Abfrage gleichzeitig alle angeschlossenen Apps erreichen. Im Vergleich zu den sonst erforderlichen Abfragen bei jeder Einzellösung und deren Betreiber bietet dies deutliche Effizienzvorteile und entlastet die Gesundheitsämter.
Der Mehrwert von IRIS connect liegt darin, Betreibern von Hotellerie und Gastronomie, Sportstätten, Kultur, Einzelhandel und anderen Einrichtungen im Sinne der Anbieter-Pluralität die freie Wahl der Kontaktdatenerfassung zu ermöglichen sowie gleichzeitig den Arbeitsaufwand der Gesundheitsämter mit Blick auf Kontaktabfragen bei Indexfällen zu reduzieren.
Kommunen
Die Gesundheits- und Ordnungsämter sind auf der kommunalen Ebene angesiedelt. Zu den Hauptaufgaben der Gesundheitsämter zählen das Kontaktieren und Informieren von Erkrankten sowie die Nachverfolgung von Infektionsketten. Das Ordnungsamt stellt durch Kontrollen sicher, dass sich betroffene Betriebe an die Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger halten und ausgesprochene Quarantänemaßnahmen eingehalten werden.
Die Software SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) bietet dazu Funktionen rund um das Kontaktpersonenmanagement im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Die Software hilft also Gesundheitsämtern bei der Identifizierung und Überwachung von Kontaktpersonen positiv getesteter Personen.
Die Öffentlichkeit
Die Bürger sind an der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und einer Vermeidung von weiteren Lockdowns interessiert. Dennoch möchten sie bestmöglich vor Infektionen geschützt werden. Den Bürgern werden verschiedene Status im Rahmen von Corona zugewiesen, die Auswirkungen auf den Zutritt in Bereiche des öffentlichen Lebens haben:
1. vollständig geimpft,
2. aktuell negativ / positiv getestet oder
3. genesen.
Mit der Corona-Warn-App (CWA), Apps zur Kontaktdatenerfassung, digitalen Impf-, Genesenen- und Testnachweisen und vielen weiteren Lösungen stehen den Bürgern eine Vielzahl von digitalen Tools zur Verfügung, die zur Infektions-Intervention beitragen. Der Einsatz dieser Werkzeuge ermöglicht kontrollierte Öffnungsschritte. Insbesondere die Corona-Warn-App nimmt eine immer bedeutsamere Rolle in der Pandemiebekämpfung ein. Mit der Ablage der 3G-Nachweise (geimpft, getestet, genesen) und der neusten Erweiterung zur Warnmöglichkeit durch die Veranstalter im Indexfall, hält die CWA nunmehr wesentliche Funktionalitäten bereit.
Medizinische Einrichtungen
Medizinische Einrichtungen stellen den 3G-Gesundheitsstatus fest und erstellen den zugehörigen Nachweis in Form eines Zertifikats oder Dokuments.
Zuständig sind insbesondere:
Impfzentren,
Arztpraxen,
Testzentren,
Labore,
Apotheken und weitere akkreditierte Einrichtungen.
Unterstützt werden diese Einrichtungen durch verschiedene Managementsysteme für die Organisation und die Durchführung von Impfungen und die Abwicklung von Tests. Der Impfzertifikatsservice wird vom Robert Koch-Instituts zur Verfügung gestellt und ermöglicht die Ausstellung der Zertifikate (Impf- und Genesenennachweis) in Form von QR-Codes. Der Zugang zum Impfzertifikatsservice wird über die Kassenärztliche Vereinigung, die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen bzw. den jeweiligen IT Dienstleister zur Verfügung gestellt und eingerichtet. Der Service kann als Webanwendung oder über das jeweilige Praxisverwaltungssystem genutzt werden. Mit DEMIS, dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, können zudem Meldungen zu Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) elektronisch an die Behörden übertragen werden.
Unternehmen und Betriebe
Unternehmen und Betriebe repräsentieren verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens wie Arbeitsstätten, Einzelhandel, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Hotellerie und Sportstätten. Je nach Infektionslage und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Einrichtungen, die von den Bürgern vorgelegten 3G-Status auf Echtheit und persönliche Zuordnung prüfen, was mit der vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten CovPassCheck-App möglich ist.
Stand: 08.12.2025
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Gästelisten können notwendig sein, um die Nachvollziehbarkeit von Kontaktpersonen zu gewährleisten. Digitale Lösungen zur Kontaktdatenerfassung ermöglichen die automatisierte Erfassung von Personendaten. Im Indexfall fragen die Gesundheitsbehörden die Kontaktdaten ab um damit Kontaktpersonen auszumachen.