Wie hoch die Fördergelder ausfallen werden und wann genau mit dem Digitalpakt 2.0 zu rechnen ist, bleibt also erst einmal unklar. Aktuell befinde man sich in den ersten Vorgesprächen, erklärte Brandenburg jedoch. Dabei habe man zwei Schwerpunkte: Einerseits die Bilanz des ersten Digitalpakts und andererseits die rechtliche Grundlage. Das sei deshalb notwendig, da es künftig nicht nur um die technische Ausstattung gehen solle, sondern auch um pädagogische und didaktische Aspekte. Die Ausgestaltung der Finanzhilfe sei in diesem Fall im Rahmen des Artikel 104c jedoch mit großen Herausforderungen und bürokratischen Auflagen verbunden.
Sollte es zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen, müsse die Entscheidung allerdings bald getroffen werden, so de Maizière, denn die Umsetzung eines solchen Vorhabens sei ein riesiges und auch zeitaufwendiges Unterfangen. Doch auch er macht deutlich, eine dauerhafte Finanzierung der Schulen über einen Digitalpakt sei auf Grundlage des 114 nicht möglich, da dort explizit von „Investitionen“ die Rede sei. Rabe zeigte sich hier allerdings nicht sonderlich optimistisch: „Ob wir das Grundgesetz ändern oder nicht, ist entschieden“, erklärte er. Würde man die Änderung in Betracht ziehen, hätte man dies in den Koalitionsvertrag geschrieben.
Man sei jedoch auch abgesehen vom Digitalpakt 2.0 nicht untätig, betonte Brandenburg. In den kommenden Monaten sollen die Kompetenzzentren, die bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurden, an den Start gehen. Best Practices sollen dadurch schneller in die Fläche gebracht werden.
Quo vadis, Nationale Bildungsplattform?
Um das Lernen nicht nur in der Schule, sondern über die ganze Bildungsreise hinweg so einfach wie nur möglich zu gestalten, arbeitet der Bund zudem an einer Nationalen Bildungsplattform. Die Wege der Bürger und Bürgerinnen seien nicht vorhersehbar, sie bräuchten daher Flexibilität, wo und was sie arbeiten und lernen, erklärte Dr. Johanna Börsch-Supan, Abteilungsleiterin für Allgemeine und berufliche Bildung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Äußere Umstände wie die Digitalisierung würden zudem ein Umlernen notwendig machen. „In diesem Sinne sind die Anliegen der Nationalen Bildungsplattform, die wir ja jetzt digitale Vernetzungsinfrastruktur nennen, zwei ganz einfache: Einerseits wollen wir die Lernenden unterstützen.“ Dafür sollen möglichst viele Bildungsangebote durch die Anbindung der Anbieter sichtbar und strukturierbar beziehungsweise durchsuchbar gemacht werden. Andererseits solle die Reise auch angenehm gestaltet werden. Daher sollen Nutzer und Nutzerinnen in ihren Profilen beispielsweise alle benötigten Unterlagen hinterlegen, sammeln und freigeben können.
Die Sinnhaftigkeit der Plattform hänge jedoch von der Umsetzung ab, gab Wiebke Maibaum, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz, zu bedenken. „Wie werden die Länder mitziehen? Wir haben während Corona die Entwicklung gesehen, dass die Länder ihre eigenen Bildungsplattformen aufgebaut, sich dran gewöhnt haben.“ Noch seien die jeweiligen Plattformen allerdings nicht einmal flächendeckend in den Ländern angekommen. „Das heißt, die Frage ist, werden sich die Länder auf die Nationale Bildungsplattform einlassen, diese auch aktiv nutzen und ihre eigenen fallen lassen?“, so Maibaum. Börsch-Supan machte jedoch deutlich, dass die Plattform gar nicht den Anspruch habe, die aktuellen Lösungen zu verdrängen. „Es soll einzig und allein, das, was vorhanden ist, miteinander vernetzt und navigierbar gemacht werden“, stellte sie klar.
Ein Prototyp sei bereits erstellt, im Herbst solle dieser dann in einer Beta-Version mit einem begrenzten Kreis an Anbietern getestet werden, so die Ministeriumsmitarbeiterin. Madeleine Wolf, CEO bei visionYOU, warnt jedoch davor, sich auf diesen Zeitpunkt zu versteifen. Ihr Unternehmen arbeitet an einem Projekt, dass künftig in die Infrastruktur eingebunden werden soll. „Es ist nicht klar, also auch für uns als Projekt nicht, welche Schnittstellen wir bis zu dem Zeitpunkt bereitstellen oder entwickeln müssen“, erklärte sie. Die Zuständigen seien noch nicht soweit. Auch bezüglich der Metadaten, die für die Auffindbarkeit notwendig sind, herrsche ihr zufolge Unsicherheit. Es gäbe zwar viele Ansätze von einzelnen der über 80 Projekte, ein Standard sei jedoch noch nicht festgelegt worden. Mit Blick auf das Thema KI sei auch fraglich, ob das Thema Metadaten überhaupt zukunftsträchtig sei.
Sicher ist auf jeden Fall: Für die Testphase braucht es eine breite Masse unterschiedlicher Nutzer. In einer Wikimedia-Studie wurde bereits kritisiert, dass entgegen der Absprachen, die relevanten Stakeholder nicht früher in den Prozess einbezogen wurden. Maibaum springt hier jedoch für die Verantwortlichen in die Presche: „Es ist schwierig, die Schülerschaft so miteinzubeziehen. Wenn man das wirklich möchte, dann muss man die große breite Masse befragen.“ Allein ein Oberschüler habe andere Ansprüche als ein Mittelstufler.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse sind jedoch nur ein Aspekt. Auch die unterschiedlichen ausgeprägten Skills der Nutzer müssen ihrer Meinung nach berücksichtigt werden. Die Plattform müsse für jeden verständlich sein – unabhängig von der Herkunft und dem Bildungsabschluss. „Meiner Generation wird immer nachgesagt, wir sind alle so digital, wir verstehen das alles. Da kann ich Sie enttäuschen: Dem ist nicht so.“ Ein Großteil sei einfach nur froh, wenn Anwendungen ohne Fehlermeldungen funktionieren.
Stand: 08.12.2025
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