Bundesrat Digitalausschuss tagt erstmals Anfang Oktober

Von Stephan Augsten 3 min Lesedauer

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Der Bundesrat schlägt ein neues Kapitel in der Digitalpolitik auf: Am 1. Oktober 2025 tritt der jüngst gebildete Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung erstmals zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das neu geschaffene Gremium spiegelt die wachsende Bedeutung digitaler Transformation in der öffentlichen Verwaltung wider.

Am 1. Oktober 2025 tritt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen. (Bild: ©  png-jpeg-vector - stock.adobe.com / KI-generiert)
Am 1. Oktober 2025 tritt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammen.
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Der am 26. September eingerichtete Bundesratsausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung kommt am 1. Oktober um 14 Uhr erstmals zusammen. Gleich in der ersten Sitzung wird sich das Gremium mit mehreren Anträgen beschäftigen, die von verschärfter Marktüberwachung im Online-Handel über Social-Media-Schutzräume für Jugendliche bis hin zu Digitalabgaben für Plattformen reichen.

Der Ende September eingerichtete Ausschuss übernimmt Zuständigkeiten, die zuvor auf verschiedene Schultern verteilt waren. Sein Aufgabenspektrum umfasst den digitalen Staat, digitale Wirtschaft und Souveränität sowie internationale Digitalpolitik. Besonders relevant für IT-Entscheider in Behörden ist der Themenbereich Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Federführend wird das Gremium über die Vorlagen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beraten, aber es soll auch bei anderen Gesetzesvorhaben mitwirken, sofern diese digitale Aspekte berühren.

Baden-Württemberg will Online-Handel schärfer überwachen

Zur ersten konstituierenden Sitzung hat Baden-Württemberg eine weitreichende Entschließung zur Marktüberwachung des Online-Handels eingebracht. „Über Online-Plattformen und Websites, die häufig in Drittstaaten gehostet werden, wird der Unionsmarkt mit mangelhaften Produkten per Zustellung an Privatpersonen, also ohne Einbindung eines Importeurs geradezu geflutet", heißt es in der Begründung. Das Land fordert, Online-Plattformen künftig als Wirtschaftsakteure zu definieren und sie einem Importeur gleichzustellen.

Außerdem sollen Marktüberwachungsbehörden als letztes Mittel Plattformen vorübergehend sperren können, bis Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Kritik übt Baden-Württemberg auch an notifizierten Stellen, die Konformitätszertifikate ausstellen. „Es zeigt sich [...] vermehrt, dass diese Zertifikate durch einzelne notifizierte Stellen auch für nicht konforme Produkte ausgestellt werden, was rechtswidrig ist“, moniert das Land. Die EU-Kommission solle die Befugnis erhalten, nicht rechtstreuen Stellen die Notifizierung zu entziehen.

Thüringen fordert Social-Media-Schutz für Jugendliche

Thüringen wiederum will „Social-Media-Schutzräume für Kinder und Jugendliche“ schaffen. Der Freistaat verweist auf ein Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das vor den Gefahren sozialer Medien warnt, darunter zunehmende Raten an Depressionen und Angststörungen, Konzentrationsprobleme und wachsende Suchtmechanismen. Der Antrag fordert einen Gesetzentwurf für Schutzräume für unter 16-Jährige. Eine Expertenkommission soll rechtliche, technische und medienpädagogische Aspekte bewerten. „Mit diesem Entschließungsantrag soll nicht die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen beschnitten werden – im Gegenteil: junge Menschen sollen gesund und selbstbestimmt in der digitalen Welt aufwachsen können“, wird betont.

Schleswig-Holstein: Digitalabgabe und Bürokratieabbau

Schleswig-Holstein hat gleich zwei Anträge vorgelegt. Der erste behandelt eine Digitalabgabe für Online-Plattformen zur Stärkung der Medienvielfalt. „Die fortschreitende und zunehmende Dominanz internationaler, sehr großer Online-Plattformen bei den Werbeetats haben die lokalen und regionalen Medien bundesweit vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen gestellt“, begründet Ministerpräsident Daniel Günther die Initiative. Die Abgabe soll ausschließlich für sehr große Online-Plattformen, die entsprechend der Definition des Digital Services Act mehr als 45 Millionen monatliche EU-Nutzer zählen, erhoben werden. Kleine Plattformen und Start-ups bleiben ausgenommen. Ziel der Gesetzesinitiative soll es sein, lokale und regionale Medienangebote zu stärken.

Der zweite Antrag zielt auf Bürokratieabbau in der pharmazeutischen Industrie ab. Schleswig-Holstein kritisiert, dass bei der Umsetzung europäischer Gesetze oft über das Mindestmaß hinausgegangen werde. Dies verschlechtere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Gefordert wird eine 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben und eine Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Sitzungen des Ausschusses nicht öffentlich sind. Die Sitzungsniederschriften der laufenden und der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags sind grundsätzlich vertraulich.

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