Registermodernisierung

Die richtigen Register ziehen

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Die Vernetzung der Register über alle Verwaltungsebenen ist somit die größte Herausforderung?

Spahn: Zweifellos. Zumal der Verwaltung künftig auch Daten aus fachfremden Datenquellen gemäß dem Once-Only-Prinzip zugänglich sein sollen. Diese Integration ist technisch, architektonisch und rechtlich zu bewältigen. In diesem Zusammenhang kommen auch Datenbestände ins Spiel, die nicht das Emblem eines Registers tragen, stattdessen eine einfache Datei (Beispiel Anti-Terror-Datei) oder eine Rolle (Beispiel Handwerkerrolle) sind. Weiterhin sind Datenbanken, Karteien, Verzeichnisse und/oder Kataster mit Registern zu vernetzen, sodass auch deren Daten genutzt werden können.

Das Statistische Bundesamt hat ­ermittelt, dass es in Deutschland 214 Register und registerähnliche Datenstrukturen gibt. Der IT-­Planungsrat geht in seinen Überlegungen sogar von 375 Registern aus, eben weil nicht jeder Datenbestand das Wort „Register“ im Namen trägt.

Ruft eine derart umfängliche Vernetzung von Registern einschließlich weiterer Datenquellen nicht auch die Datenschützer auf den Plan, die in diesem Zusammenhang auf „gläserne Bürger“ verweisen?

Spahn: Seit Beginn der Diskussion um die Registermodernisierung wird nicht nur von den Datenschützern auf die Gefahr der übergreifenden Datennutzung durch den Staat hingewiesen, mit der Steuer­identifikationsnummer als eindeutigem, bereichsübergreifendem Ordnungsmerkmal für Personen. Andererseits muss die Regierung möglichst viele Informationen so verknüpfen, dass sie zukunftsgerichtet planen und steuern kann.

Um beiden Seiten gerecht zu werden, ist es deshalb unabdingbar, parallel zur Modernisierung der Register geeignete Sicherheitsmaßnahmen einzuführen und umzusetzen. Dazu zählen:

  • Zugriffsschutz gemäß dem 4-Corner-Modell: Dieses moderne ­Interaktionsmuster für den Datenaustausch verhindert, dass unkontrolliert von einer daten­abrufenden Stelle zugegriffen werden kann. Stattdessen sind solche Zugriffe auf Register nur mit einer Legitimation möglich, die zuvor von einer Prüfinstanz eingeholt werden muss.
  • Datenschutzcockpit, um dem Bürger zu ermöglichen, darüber alle Zugriffe auf Register stets im Blick zu haben und für Revisionen nachprüfbar protokollieren zu können. Dadurch wird nachvollziehbar, welche Behörde wann mit welchen Daten gearbeitet hat.

Ob weitere Maßnahmen notwendig werden, kann erst nach einer Pilotierung abgeschätzt werden.

Was sind die notwendigen nächsten Schritte?

Spahn: Bei der Digitalisierung der Bundesregierung gehen OZG und Registermodernisierung Hand in Hand – dies aus gutem Grund. Bisher findet die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung meist auf Papier statt, das bei einem persönlichen Termin übergeben wird. Das OZG greift dieses Momentum auf und überträgt es auf ein neues Medium, nämlich auf ein digitales Formular, um auf diese Weise Bürgerinnen und Bürgern das Leben mit der Verwaltung einfacher zu machen. Ein zählbarer Mehrwert für beide Seiten wird allerdings erst dann entstehen, wenn vorhandene Daten nicht jedes Mal erneut eingegeben und hinterlegt werden müssen. Genau hier kommt die ­Registermodernisierung ins Spiel, ohne die das Once-Only-Prinzip nicht durchsetzbar ist. Zentral für alle weiteren Bemühungen in Richtung digitaler Staat ist also, viele sinnvolle Einzelvorhaben so zu verknüpfen, dass sie zu einem gemeinsamen Nutzen führen.

Patrick Spahn
Senior Account Manager bei Materna

© Materna

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