Heute schon an NOOTS denken

Die Kommunen vor der Registermodernisierung

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So verwies etwa Lars Hoppmann auf die Verantwortung der Kommunen für die Datenqualität und die Datenpflege ihrer Register, dies könne man jetzt schon angehen.

Register nicht mehr „im Keller der Kommunen“

Michael Pfleger mahnte eine differenzierte Sicht auf die unterschiedlichen Rollen der Kommunen an, die ja sowohl fachlich als auch für den IT-Betrieb verantwortlich sein können. „Diese Rollentrennung haben wir leider in den letzten 40 Jahren verschlafen und das müssen wir dringend nachholen.“ Denn es stehen Veränderungen an: Die fachliche Verantwortung bleibe, die Vollzugszuständigkeit der Kommune sei wichtig, betonte er, denn die Verwaltung solle nah an Bürgern und Unternehmen sein. Auf der technischen Ebene jedoch müsse konsolidiert werden. Hier sei das Zielbild, dass die Kommunen nicht mehr ihren eigenen Betrieb sicherstellen, weil sie das aufgrund der gestiegenen Anforderungen mit eigenen Fachkräften künftig gar nicht mehr stemmen können – insbesondere im Hinblick auf die Informationssicherheit. Den Betrieb sollen demnach IT-Dienstleister übernehmen. Laut Lars Hoppmann ist man hier auch bereits auf einem guten Weg. Die Zuständigkeiten für die Informationssicherheit sind dabei klar abgegrenzt, wie Michael Pfleger verdeutlichte: Innerhalb des NOOTS ist das BVA für die Informationssicherheit verantwortlich, keine Kommune. Es werde aber Vorgaben geben und zwar in Form der NOOTS-Anschlussbedingungen. Diese müssen demnach durch den IT-Planungsrat erlassen und beschlossen werden – ein politischer Aushandlungsprozess, den man im nächsten Frühjahr beginnen wolle, nachdem die ersten Umsetzungserfahrungen vorliegen. Die Einhaltung dieser Anschlussbedingungen müssen dann die Betreibenden sicherstellen.

Digitalisierung– nicht ohne die „Fachlichkeiten“

Mit welchen Problemen die Kommunen in ihrer täglichen Arbeit mit den Registern konfrontiert sind, veranschaulichte Landrätin Tanja Schweiger am Beispiel des Ausländerzentralregisters. Dies funktioniere sehr gut bundesweit. Kommunen jedoch könnten hier zwar nachschauen, nicht jedoch Daten importieren oder exportieren. Die Arbeitsagentur könne auf die gemeinsame Datenbank zugreifen, im Sozialamt habe man das aber nicht, auch nicht im Einwohnermeldeamt. Die Personen müssten also jedes Mal mit ihren Daten neu eingegeben werden. Die größte Errungenschaft der Registermodernisierung wäre aus ihrer Sicht, gemeinsame Personendaten zu haben, auf die man zugreifen und mit denen man arbeiten könne – an dieser Stelle gab es viel Zustimmung von den virtuell Teilnehmenden, wie Moderatorin Dorit Bosch kommentierte.

Dies sei ein wichtiger Hinweis auch für die Softwarehersteller, merkte Detlef Sander an. Tatsächlich sind hier die Fachlichkeiten, etwa die Sozialverwaltung, gefordert, wie Michael Pfleger erklärte, denn die Strukturen in den Registern würden durch Fachgesetze definiert und nicht durch die NOOTS-Organisation. Es brauche digitaltaugliches Recht – als Anleitung für die Fachverfahrenshersteller, welche Daten in einem Fachverfahren sind.

Worauf kommt es also vor allem an, damit die RegMo-Umsetzung ein Erfolg wird, Standards und Schnittstellen einmal vorausgesetzt? Aus Sicht der Dienstleister formulierte Lars Hoppmann die Bitte an die Kommunen: „Gewährleistet gut gepflegte Registerdaten und sprecht mit eurem kommunalen IT-Dienstleister über den Betrieb der Register und der Sicheren Anschlussknoten“. Aus Sicht der Kommunen brachte es Tanja Schweiger auf den Punkt: „Mit uns reden und nicht über uns“.

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