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Philipp Müller verglich die IT-Sicherheit in Deutschland mit einem Auto. So sei die No-Spy-Klausel eine Zylinderkopfdichtung, die zwar unerlässlich für das Fahren eines Autos ist, aber nicht ausreichend um das Auto auf die Straße zu bringen.
Die Teilnehmer der Runde tauschten sich außerdem zu den Herausforderungen der IT-Sicherheit außerhalb von Deutschland aus. Jan Byok macht deutlich, dass es sich um ein kein „spezifisch deutsches Problem” handele. Das Thema müsse vielmehr auf internationaler Ebene angegangen werden.
Für Unternehmen und Staat, die sich im Spannungsfeld von internationalem und nationalem Recht befänden, sei dies von besonderer Bedeutung. Dieses Spannungsfeld lasse sich nicht durch eine No-Spy-Klausel auflösen.
Frank Simon hob in diesem Zusammenhang hervor, dass das Thema IT-Sicherheit nicht nur als deutsches Problem gesehen werden dürfe, sondern dass die hiesige Debatte auch ein großes wirtschaftliches Potenzial biete.
Besonders in Deutschland habe IT-Sicherheit momentan eine große Aufmerksamkeit. Dies ermögliche es gerade Mittelstandsunternehmen Produkte für den internationalen Markt zu fertigen.
Zur Entscheidung von Dataport heißt es inzwischen aus Altenholz: „Das Vergabeverfahren eGovernment-Dienstleistungen für die Länder Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein“ endete am Montag, den 2. März 2015, mit einem Zuschlag für das Unternehmen Capgemini. Das europaweite Vergabeverfahren wurde bereits im vergangenen Jahr angestoßen. Hintergrund dafür war das Auslaufen des Vorgängervertrages.Zuschlagskriterien waren Qualität und Preis. Darüber hinaus musste den von Dataport vorgegebenen Vertragsregelungen zugestimmt werden. Weitere Details können aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden.“
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