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Holsten macht noch auf ein weitere Herausforderung bei der Prozessorientierung aufmerksam. „Wichtig ist, dass bei der Integration der Registerinformationen in den Onlinedienst im Sinne des Reifegrades 4 der Ende-zu-Ende Prozess noch mehr im Mittelpunkt steht. Das heißt eben auch, dass überall dort, wo bisher lediglich der Onlinedienst die Schnittstelle zum Bürger oder der Bürgerin digitalisiert hat und der folgende Fachprozess nicht medienbruchfrei digital passiert, noch eine Mammutaufgabe wartet. Wenn ich mir anschaue, wie bisher bei der Digitalisierung der Onlinedienste vorgegangen worden ist, fehlt auch noch ein ganzes Stück im Prozess selbst.“ Bei einem Onlinedienst stehe schließlich die jeweilige Rechtsvorschrift im Vordergrund der Verfahrensbetrachtung. „Das bedeutet, es wird relativ eng nur das digital umgesetzt, was für den rechtlichen Vollzug der Verwaltungsleistung laut Gesetz erforderlich ist. Für die Bearbeitung des zugrundeliegenden Antrages sind aber viel mehr Prozessschritte innerhalb der Verwaltung erforderlich, die auch nicht in den Rechtsvorschriften geregelt sind. Hier müssen wir ein starkes Augenmerk darauf legen, dass wir nicht einfach Prozesse weiter digitalisieren, sondern zuvor innehalten und uns mit dem Prozess selbst befassen.“

„Wenn die Babyboomer-Generation im Jahr 2035 in Rente geht, fehlen bei den ein oder anderen Behörden mal kurz 13.000 Mitarbeiter, die Stand heute Prozesse bedienen, welche nicht automatisiert sind und mit einer intelligenten Lösung versehen wurden“, verdeutlicht Kevin Illg, Sales Manager Germany bei Lenovo, die Notwendigkeit zum Umdenken. Für die Arbeitswelt bedeute dies, dass allein in Bayern 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Rente gehen. „KI ist die einzige Möglichkeit, dem Kollaps vorzubeugen“, ist er sicher.

Digitale Identitäten – auch über Grenzen hinweg

Weitere Erleichterungen, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, versprechen Digitale Identitäten. „Für viele Use-Cases zum Beispiel im Gesundheitswesen, beim Zugang zu Services von Behörden, bei der Eröffnung eines Bankkontos, beim Kauf einer Mobilfunkkarte und vielen anderen mehr ist eine eindeutige Identifizierung von Kundinnen und Kunden zwingende Voraussetzung, um die Prozesse digital abbilden zu können“, so Poensgen. Digitale Identitäten machen dies einfach möglich. Deutschland habe dafür mit dem elektronischen Personalausweis eine technologisch hervorragende Plattform, stellt er klar.

Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass dessen Nutzung noch zu wünschen übrig lässt. „Der Erfolg der eID – wie praktisch aller Produkte (auch im freien Markt) – hängt eng mit der Attraktivität und Anzahl der Use-Cases zusammen. Hier müssen sowohl aus dem Bereich der staatlichen wie auch der privatwirtschaftlichen Leistungen noch deutlich mehr hinzukommen“, führt Jacobsen aus. „Die Smart eID und die Reset-PIN müssen dringend wiederbelebt beziehungsweise die notwendigen Mittel dafür bereitgestellt werden. Die eID wird stärker genutzt werden, wenn es immer mehr Anwendungsfälle gibt und Staat und Wirtschaft auch in diesem Bereich stärker zusammenarbeiten“, ergänzt Isabel Netzband, Head of Public Policy & Governmental Affairs Central Europe bei Fujitsu. „Kompatibilität vorausgesetzt, werden sich EUDI-Wallet und (Smart) eID gegenseitig befruchten: Mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden Verwaltungsangelegenheiten digital und damit schneller und komfortabler erledigen und damit die Verwaltung selbst entlasten.“

Das EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) entspringt einer Initiative der EU, die darauf abzielt, allen Bürgern und Unternehmen eine sichere, grenzübergreifende digitale Identität bereitzustellen. „Unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wird nun eine prototypische Infrastruktur entwickelt, die die Anforderungen der eIDAS 2.0 erfüllt und die Basis für deutsche EUDI-Wallet(s) bildet. Auch hier bedient sich das BMI eines partizipativen Prozesses mit Zivilgesellschaft, Verbänden, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft, um eine möglichst hohe Nutzerakzeptanz zu gewährleisten“, erklärt Holsten. Hier zeige sich, dass aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt werde. Dennoch blieben noch Fragen offen, etwa bezüglich des nachhaltigen Betriebs der Wallet oder der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedsstaaten. „Es ist nachvollziehbar, dass hier vor allem die Sicherheitsanforderungen im Fokus stehen und befürchtet wird, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die Messlatte für die Vertrauensdienste unterschiedlich hoch ansetzen können.“

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