EU Data Act soll Daten vergolden und Interessen wahren

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

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Cloudswitching, der Datenaustausch über Sektoren- und Branchengenzen hinaus und: den internationalen Standards für eine wettbewerbsfähige Datenwirtschaft entsprechen – der Anforderungskatalog für den Data Act war umfangreich. Die EU-Kommission, das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben sich nun diesbezüglich geeinigt.

Durch das neue Datengesetz der EU, den sogenannten Data Act, wird die Verwendung von Daten im europäischen Raum verbindlich geregelt. Insbesondere Firmen und Privatpersonen sollen davon profitieren.(©   gopixa - stock.adobe.com)
Durch das neue Datengesetz der EU, den sogenannten Data Act, wird die Verwendung von Daten im europäischen Raum verbindlich geregelt. Insbesondere Firmen und Privatpersonen sollen davon profitieren.
(© gopixa - stock.adobe.com)

Daten sind die Währung der Zukunft. Beinahe jedes internetfähige Gerät kommuniziert auf regelmäßiger Basis mit der Herstellerfirma. Auch Haushaltsgroßgeräte, wie etwa Kühlschränke, Kaffeevollautomaten oder Waschmaschinen sind mittlerweile dazu in der Lage, ihre Besitzer über bevorstehende Wartungszyklen oder etwaige Funktionsstörungen in Kenntnis zu setzen. Durch das sogenannte Internet-of-Things (IoT) entstehen – zusätzlich zum „regulären“ Internet – riesige Datenberge, die bislang nicht verbindlich reguliert worden sind. Die Verwendung der Daten konnten die Bürgerinnen und Bürger zudem nur in den seltensten Fällen transparent nachverfolgen. Durch den „Data Act“, der in der Nacht zum 28. Juni 2023 im sogenannten Trilog zwischen der EU-Kommission, dem Europaparlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, sollen ökonomische, technische und juristische Rahmen zur Verwendung von derartigen Daten und Daten allgemein festgelegt werden.

Cloudswitching, Datensouveränität und europäische Hegemonie

Das europäische Interesse an Datensouveränität ist dabei jedoch kein neues Phänomen. Bereits 1996 wurde die „database directive“ beschlossen, die Urheberrechtsfragen und den Schutz von datenbankbasierten Programmen im Allgemeinen abdeckte. Mehr als ein Vierteljahrhundert später wird diese Direktive nun nachgeschärft. Zum einen sind die Datenbanksysteme von 1996 zwar im Kern mit modernen Anwendungen vergleichbar – auf technischer Ebene liegen jedoch Welten zwischen damals und heute – und zum anderen haben Firmen aus dem amerikanischen und dem asiatischen Raum den Europäern – unter anderem – in dieser Hinsicht schon seit geraumer Zeit den Rang abgelaufen. Aus diesem Grund wurde in den letzten Monaten stark auf den Data Act hingearbeitet um die in der Europäischen Union erhobenen Daten zu „vergolden“ und das so gewonnene Kapital gewinnbringend (für das Wirtschaftswachstum der EU) einsetzen zu können.

Auf der nächsten Seite: Was sich durch den Data Act ändert und wie Branchenkenner und die Industrie das EU-Gesetz bewerten.

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