EU

Data Act soll Daten vergolden und Interessen wahren

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Das ändert sich durch den Data Act

  • Sogenannte Hyperscaler werden dazu verpflichtet, den illegalen Zugriff auf Daten auf technischer Ebene zu unterbinden.
  • Für EU-Bürger und Unternehmen soll ein Wechsel der Cloudstrategie bzw. des Cloudanbieters (sogenanntes Cloudswitching) gleichermaßen vereinfacht werden.
  • Durch die Vernetzung von Datenströmen soll ein Binnenmarkt für Daten entstehen. Dieser soll das „Potenzial“ der Datensätze auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene entfalten und europäischen Firmen einen Standortvorteil gewähren.
  • Als vielleicht wichtigster Punkt wird die rechtliche Situation der erhobenen Daten geklärt. Durch den Data Act müssen Gerätehersteller zukünftig verpflichtend Auskunft über Art und Weise sowie Verwendungszweck der Datenströme geben können. Auch eine regelmäßige, automatische Datenauskunft ist im Rahmen des Denkbaren.
  • Auch die Bundesregierung sowie Rettungskräfte werden durch das neue Datengesetz der EU dazu bemächtig, diese Daten in Ausnahmefällen nutzen zu dürfen.

Das sagt die Industrie zum Data Act

Der Data Act wird jedoch nicht nur positiv gesehen. Große deutsche Firmen, wie etwa SAP, Siemens oder die Deutsche Bahn befürchten durch den regen Austausch von Daten den Abfluss von „geistigem Eigentum“ und Geschäftsinterna ins Ausland sowie zu Konkurrenzbetrieben. Die genaue Umsetzung des Data Acts bedarf daher in ihren Augen noch einiges an Feinjustierung auf nationaler Ebene. Dr. Ralf Wintergerst, Präsident des Bitkom, sieht im Data Act zwar sehr viele Chancen, aber auch einige Risiken. Insbesondere die Kompensation beim Austausch von Daten sieht er im derzeitigen Beschluss des Trilogs unterrepräsentiert und wünscht sich diesbezüglich Nachbesserungen im Gesetzestext des Data Act. In seinen Augen sei das für den Fortbestand des Wirtschaftsstandorts Europa und Deutschland im Speziellen unumgänglich. Der Data Act wird aller Voraussicht nach ab 2025 in Kraft treten. Die dafür notwendige Zustimmung in den nationalen Parlamenten gilt in Expertenkreisen eigentlich nur noch als reine Formsache und dürfte noch in diesem Jahr angestoßen werden.

(ID:49583519)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung