Verwaltungsdigitalisierung Bundestag beschließt das OZG 2.0

Von Natalie Ziebolz 3 min Lesedauer

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Es ist soweit: 14 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes hat der Bundestag nun dessen Novellierung verabschiedet. Damit soll die Basis für die weitere Verwaltungsdigitalisierung gelegt werden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sieht jedoch noch Luft nach oben.

Durch die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes will die Regierung die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben. (Bild:  peterschreiber.media – stock.adobe.com)
Durch die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes will die Regierung die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.
(Bild: peterschreiber.media – stock.adobe.com)

Am Freitag, den 23. Februar 2024, hat der Bundestag eine Novellierung des sogenannten „Onlinezugangsgesetzes“ verabschiedet – fast 14 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist des ursprünglichen Gesetzes. Die neuen Regelungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbessern und eine einfache, moderne digitale Verfahrensabwicklung ermöglichen. Unter anderem werden zentrale Basisdienste bereitgestellt und landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzt. Zusätzlich werden ein qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt.

Die Bundesregierung sieht den Nutzen des Gesetzentwurfs darin, dass er die Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services vorantreibt und das Leben der Bürger sowie die Tätigkeit von Unternehmen erleichtert. Die Novellierung erhielt eine Annahme mit Ampel-Mehrheit, wobei die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke dafür stimmten, während Union und AfD dagegen votierten.

Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der mehr Verbindlichkeit zur Fortsetzung der Verwaltungsdigitalisierung forderte, wurde vom Parlament mehrheitlich abgelehnt. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde im Ausschuss für Inneres ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen. Dieser gewährt Nutzern nach Ablauf einer bestimmten Frist – vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – einen Anspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes, unter Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen.

NKR wünscht sich mehr Mut

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt die Maßnahmen, insbesondere die verbindlich geregelte Standardisierung, kritisiert jedoch weiterhin bestehende Komplexitäten in der Verwaltungsdigitalisierung. NKR-Vorsitzender Lutz Goebel kommentiert den Beschluss wie folgt: „Hauptgrund dafür, dass Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung international weit hinten liegt, ist ein Mangel an strategischer Klarheit, Verbindlichkeit, professioneller Steuerung und einem leistungsfähigen technischen Fundament. Bund, Länder und Kommunen verheddern sich in einem Dickicht technischer Insellösungen und Zuständigkeitsfragen, während gleichzeitig Haushaltsmittel schrumpfen und IT-Fachkräfte fehlen.“ Einen Durchbruch stelle das Gesetz trotz aller Bemühungen nicht dar. „Die Tür zur neuen Welt der Verwaltungsdigitalisierung wird nur halbherzig aufgestoßen. Um eine konsequente Trendwende bei der Verwaltungsdigitalisierung einzuleiten, muss noch mehr passieren. Auch vor Änderungen im Grundgesetz darf die Politik nicht zurückschrecken, wenn sie die Digitalisierung der Verwaltung ernsthaft und spürbar beschleunigen will.“

Der NKR bemängelt vor allem die fehlende Bekenntnis zur Plattformstrategie, „bei der die Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen darin besteht, das hoch-standardisierte, gebündelt betriebene technische Fundament bereitzustellen, auf dem sich individuelle Softwarelösungen sehr frei und kostengünstig entwickeln können.“ Auch dass die Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen unverändert bleiben, kommt nicht gut an. Es brauche eine umsetzungsstarke Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild und es fehle an einer „Lösung zur schnelleren und einfachen Verbreitung guter, innovativer IT-Lösungen für Verwaltungen aller Ebenen, d.h. einem App-Store für die Verwaltung“.

Dass das OZG 2.0 eine Evaluierung beinhaltet, begrüßt der NKR hingegen im allgemeinen, jedoch hält er es für geboten, die erste Evaluierung nicht erst nach drei, sondern bereits nach zwei Jahren anzusetzen, „um dadurch Erkenntnisse für eine weitere Novelle des OZG zur Mitte der nächsten Legislatur vorzulegen“. „Angesichts des weiterhin bestehenden Regelungsbedarfs, der wo nötig auch grundgesetzliche Änderungen einschließen muss, sollte frühzeitig an die Vorbereitung der nächsten Novelle gedacht werden“, so die Begründung.

Den gesamten Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen:

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