Soziale Medien Bundesregierung bleibt auf Facebook

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln darf die Bundesregierung ihre Facebook-Seite weiterhin betreiben.

Der Bund setzt weiterhin auf Bürgerinformation via Facebook.(Bild:  KI-generiert)
Der Bund setzt weiterhin auf Bürgerinformation via Facebook.
(Bild: KI-generiert)

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben. Hintergrund: Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte am 2023 einen Bescheid erlassen, mit dem er dem Bundespresseamt untersagte, die Facebook-Seite der Bundesregierung zu betreiben.

„Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“, sagte Kelber damals. Das Facebook-Profil der Bundesregierung widerspreche dieser Vorbildfunktion. Facebook verarbeite im großen Stil die personenbezogenen Daten seiner Nutzer, weshalb der Betrieb des Regierungs-Accounts laut Kelber nicht datenschutzkonform möglich sei.

Nun also hat das Verwaltungsgericht dem Bundespresseamt Recht gegeben. Regierungssprecher Stefan Kornelius zeigte sich erfreut, dass der Facebook-Auftritt „als wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit“ beibehalten wird. „Gerade in einer Zeit hybrider Bedrohungen sind verlässliche und vertrauenswürdige Informationen unverzichtbar für den Erhalt unserer Demokratie und unserer Sicherheit. Es ist Aufgabe des Bundespresseamts, den Menschen dort, wo sie sich informieren, ein verlässliches Informationsangebot zu machen. Das muss auch für die sozialen Medien gelten, ganz konkret auch für Facebook“, erklärt Kornelius.

Das Urteil bestätigt zudem die Auffassung des Bundespresseamts, dass allein Facebook-Mutter Meta verpflichtet sei, die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook sicherzustellen. Fragen zu Datenverarbeitungen seien damit unmittelbar gegenüber Meta zu klären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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