Datenaustausch zwischen Behörden Bürokratieabbau durch zentrales Unternehmensregister
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister beschlossen. Es soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft nach dem Once-Only-Prinzip schaffen.
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Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) soll der bürokratische Aufwand für Unternehmen und Behörden verringert werden. Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register sollen künftig obsolet sein. Zusätzlich wird eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer eingeführt, um die register- und verwaltungsübergreifende Identifikation zu ermöglichen. Diese setzt auf die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung auf.
„Vermeidbarer Aufwand und unnötige Bürokratie“
Der Schritt in Richtung Datenaustausch ist überfällig. Laut BMWi gibt es in Deutschland aktuell rund 120 Register mit Unternehmensbezug, beispielsweise Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich die Daten teilweise überschneiden. „Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht“, so das Ministerium. Zudem existiere keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gebe viele Nummern parallel. „Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Unternehmen zu vermeidbarem Aufwand und unnötiger Bürokratie“, weiß das BMWi.
Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst werden laut BMWi nun die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines zentralen Unternehmensbasisregisters geschaffen, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch zu den einzelnen Registern erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Das Register soll alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen, und beim Statistischen Bundesamt angesiedelt sein.
„Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen“, wird erläutert. Mehrfach-Meldungen der Unternehmen und Mehrfach-Abfragen der Behörden sollen damit – so der Plan – der Vergangenheit angehören.
Kosten
Für die Wirtschaft rechnet das BMWi mit jährlichen Entlastungen „im dreistelligen Millionenbereich“. Im Gegenzug wird bei den einmaligen Mehrkosten mit insgesamt 53,3 Millionen Euro gerechnet; die laufenden Kosten werden für das Jahr 2022 mit 1,8 Millionen, für 2023 mit 8,3 Millionen, für 2024 mit 10,4 Millionen und für das Jahr 2025 mit 12,9 Millionen Euro angegeben.
Den Gesetzentwurf finden Sie im Wortlaut als PDF hier.
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