Verteidigungsministerium Beraterverträge unter der Lupe

Autor Susanne Ehneß

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Beraterverträge mit externen Dienstleistern durch das Verteidigungsministerium. Generalleutnant Ludwig Leinhos hält dagegen.

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Können die Streitkräfte auf externe Unterstützung überhaupt verzichten?
Können die Streitkräfte auf externe Unterstützung überhaupt verzichten?
(© Joerg Huettenhoelscher - stock.adobe.com)

Von einer „viel zu hohen Fehlerquote“ beim Abschluss von Beraterverträgen durch das Verteidigungsministerium hat Thea Dilger vom Bundesrechnungshof im Untersuchungsausschuss gewarnt. Dilger sagte als Zeugin vor dem Ausschuss aus – in den vorigen vier Sitzungen gab es keine öffentliche Anhörung von Zeugen.

Wie Dilger ausführte, habe in 55 Prozent der geprüften Fälle die Begründung für einen Vertrag mit Externen gefehlt, bei 75 Prozent sei die wirtschaftliche Notwendigkeit nicht beschrieben worden. Und bei 30 Prozent der Abschlüsse habe der Bundesrechnungshof Mängel beim Prüfpunkt „Vergaberecht“ ausgemacht.

Ebenfalls angehört wurde Generalleutnant Ludwig Leinhos, der als Inspekteur Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr (CIR) fungiert. Wie Leinhos ausführte, seien die deutschen Streitkräfte im IT-Bereich bis 2014 nicht führend gewesen. Das habe sich grundlegend geändert, die Bundeswehr habe sehr viel Boden wettgemacht.

Know-how gesucht

Inzwischen liefere sie gewissermaßen Blaupausen für vergleichbare Vorhaben in anderen Nato-Staaten, abgesehen von den USA. Der „riesige Handlungsbedarf“, der sich in der Aufbauphase ergeben habe, sei ohne Einbeziehung externen Firmen nicht zu leisten gewesen, auch weil das nötige eigene Personal zunächst gefehlt habe.

Zudem stelle er sich die Frage, ob es sich um „Einmal-Aktivitäten“ handle, für die die Bundeswehr auf Dauer kein Personal brauche. Auch gehe es darum, Engpässe und ­Spitzen abzudecken. In anderen Fällen fehle den Streitkräften zunächst das eigene Wissen. Als Beispiel verwies er aktuell auf Cloud-Infrastrukturen.

„Die strategische Steuerung erfolgt immer durch uns“, betonte Leinhos. Lediglich bei der Umsetzung würden externe Firmen hinzugezogen. Sie kämen aber in besonders sensiblen Bereichen wie Cyber-Operationen nicht zum Einsatz. Ohnehin sei die Bundeswehr bemüht, für Dauertätigkeiten eigenes Personal zu akquirieren.

Der General verwies darauf, dass er perspektivisch mit immer mehr eigenem Personal arbeiten wolle. Er appellierte an die Politik, den Weg freizumachen für eine Zulage für hochspezialisiertes IT-Personal.

Diese Fachkräfte würden „draußen sehr viel besser bezahlt“. Leinhos sagte, es gebe „sehr, sehr viele Firmen“, die Unterstützungsleistungen für die Bundeswehr anbieten. „Uns ist egal, wer es macht“, meinte Leinhos.

Hintergrund

Anlass der Untersuchung sind Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße im Zusammenhang mit externen Unterstützungsleistungen im Verteidigungsministerium. Wie der Bundestag berichtet, sollen die Vorgänge „unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten“ geprüft werden. Auch die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums werden untersucht. Die Untersuchung soll möglichst bis zum 31. August 2019 abgeschlossen sein.

Arbeit des Ausschusses

Infos zu den Aufgaben, Mitgliedern und Sitzungen des Untersuchungsausschusses gibt es auf der entsprechenden Seite des Bundestags.

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